Der Betriebsrat: Die wichtigsten Regelungen im Blick

Betriebsrat gründen
Share

Spätestens, wenn das Unternehmen wächst, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob ab einer bestimmten Betriebsgröße ein Betriebsrat eingerichtet werden muss – oder, aus der Perspektive der Angestellten, eingerichtet werden darf. Welche weiteren Voraussetzungen müssen für eine Gründung erfüllt werden und welche Vorteile ergeben sich für beide Parteien?

Keine Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrates

Die zentrale Norm für die Gründung eines Betriebsrates stellt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar. Hiernach sind Arbeitgeber, vollkommen unabhängig von der Unternehmensgröße, nicht verpflichtet, die Bildung eines Betriebsrates zu veranlassen. Wenn in einem Betrieb allerdings fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer existieren und hiervon drei Arbeitnehmer wählbar sind, darf die Wahl von dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht verhindert werden. Wählbar sind die Beschäftigten, die mindestens sechs Monate dem Unternehmen angehören. Als wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer anzusehen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sofern sich Beschäftigte eines anderen Arbeitgebers im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im Unternehmen befinden, sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden. Das Vorhandensein eines Betriebes wird als gesetzliche Voraussetzung für eine Betriebsratsgründung genannt. Der Betriebsbegriff ist hierbei als technisch-organisatorische Einheit zu verstehen und umfasst unter anderem landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen ebenso wie Verwaltungen, damit auch Kliniken oder Anwaltskanzleien. Sofern ein Unternehmen aus mehreren selbstständigen Betrieben besteht, kann ein Gesamtbetriebsrat oder ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.

Vorteile der Bildung eines Betriebsrates

Die Gesamtheit der Interessen der Belegschaft werden von dem Betriebsrat vertreten und die Arbeitnehmer können über dieses Gremium die unternehmerischen Entscheidungen zum Wohle der Beschäftigten mitgestalten. Doch profitiert nicht nur die Belegschaft von der Gründung, sondern auch für das Unternehmen kann auf vielfältige Art und Weise partizipieren. Die Beschäftigten können sich mit dem Unternehmen besser identifizieren und nehmen eine Wertschätzung wahr. Dies führt zu einer Steigerung der Mitarbeitermotivation und in der Folge zu einer Verbesserung der Arbeitsergebnisse. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass er über den Betriebsrat in gebündelter Form Wünsche, Unzufriedenheiten sowie Anregungen der Belegschaft erhält und damit weniger auf einzelne Rückmeldungen reagieren muss. Doch geht es hierbei nicht nur um eine bloße Zeitersparnis, sondern auch um die Förderung der Faktoren betrieblicher Frieden und betriebliche Zufriedenheit. Ein Gutachten der der Hans Böckler Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass Betriebsräte einen positiven Effekt auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen haben.

Die erfolgreiche Durchführung einer Betriebsratswahl

Die Wahl eines Betriebsrates ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Das maßgebliche Wahlverfahren und welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen, werden im Betriebsverfassungsgesetz und in der Wahlordnung definiert. Die Größe des Betriebes entscheidet darüber, ob ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden kann. Sofern der Betrieb mehr als 100 wahlberechtige Personen zählt, ist das Normalverfahren anzuwenden. Nicht nur vor der Durchführung einer Wahl sind diverse Faktoren zu beachten, auch während der Wahl sind einige Regularien zu berücksichtigen. Die Bestellung des Wahlvorstands, die Entscheidung hinsichtlich des Wahlverfahrens und die korrekte Auszählung der Stimmen sind exemplarisch als zu erfüllende Aufgaben zu nennen. Eine Betriebsratswahl mit Hilfe der aas bewerkstelligt eine Einhaltung sämtlicher Bestimmungen und schafft zeitliche Kapazitäten für das Kerngeschäft. Dies aber mit der Perspektive, dass künftig von den Vorteilen eines Betriebsrates profitiert werden kann.

Das könnte dich auch interessieren …