Wer darüber nachdenkt, Betriebswirt oder Betriebswirtin zu werden und zu den Möglichkeiten recherchiert, steht schon gleich vor einer ersten Knobelaufgabe. Etliche Bezeichnungen, Bildungsanbieter und Abschlüsse kursieren im Internet, denn dieser Beruf bedeutet nicht zwangsläufig, ein BWL-Studium absolvieren zu müssen.
Dies wiederum ist eine gute Nachricht für alle, die kein Abitur mitbringen oder/und sich möglichst viel Praxisnähe wünschen. So kann es sinnvoll sein, sich auch mit den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Betriebswirtschaft zu beschäftigen. Ein (gekoppeltes oder anschließendes) akademisches Studium schließt dies keineswegs aus. Vielmehr lässt sich mit einer passenden Weiterbildung zum Betriebswirt auch das Bachelor-Studium überspringen und trotzdem ein Masterstudium absolvieren (mehr dazu hier).
Weiterbildung auch ohne Abitur
Bei der Weiterbildung ist zunächst zu unterscheiden zwischen der beruflichen Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüfte/n Betriebswirt/in. Hier ist die Prüfung bundesweit einheitlich geregelt, eine Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht verpflichtend, um sie abzulegen. Dennoch entscheiden sich die wohl meisten für einen entsprechenden vorherigen Lehrgang, da doch einiges an Wissen abverlangt wird. Darüber hinaus gibt es länderrechtlich geregelte Weiterbildungen zum/zur geprüfte/n Betriebswirt/in, etwa nach den Vorgaben der IHK oder der Handwerksordnung. Hinzu kommen Weiterbildungen, die nach internen Regelungen der einzelnen Bildungsanbieter durchgeführt werden und mit institutseigenen Zertifikaten abschließen.
Hiermit öffnen sich Türen für alle, die sich zum Beispiel ursprünglich für eine kaufmännische Berufsausbildung entschieden haben und daher womöglich auch darauf verzichtet haben, das Abitur zu machen. Denn die Zulassung zur Weiterbildung ist in der Regel auch mit dem Mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder einer gleichwertige Qualifikation sowie einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung möglich. Je nach Bildungsanbieter kann auf Letzteres sogar verzichtet werden, wenn stattdessen eine einschlägige Berufstätigkeit von mehreren Jahren (in der Regel mindestens fünf) nachgewiesen werden kann.
Die „Abiturientenausbildung“ zum/zur Betriebswirtin
Alle, die die Hochschulreife mitbringen, haben alternativ zum Studium noch eine weitere Option: Die sogenannte doppelt qualifizierende Erstausbildung zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin. Sie wird auch „Abiturientenausbildung“ genannt, weil hierfür das Abitur eine Voraussetzung ist, und bringt gleich zwei Abschlüsse: einem Abschluss in einem anerkannten, kaufmännischen Ausbildungsberuf und parallel dazu den Abschluss als Betriebswirt/in (VWA). Ersterer wird über eine dreijährige duale Berufsausbildung (in einem Wirtschaftsbetrieb plus Berufsschule) erlangt, Letzterer durch Vorschriften bzw. Lehrgänge der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (www.vwa.de).
Die Wertigkeit der Abschlüsse
Nun könnte man meinen, ein akademischer Abschluss sei immer mehr „wert“, dies lässt sich jedoch gerade bei den Betriebswirten so pauschal nicht sagen. Im Gegenteil: Manche Arbeitgeber schätzen Bewerber/innen mit einer praxisnahen Aus- und Weiterbildung plus schon vorhandener Berufserfahrung mehr als solche, die von einer als „massenhaft BWLer“ produzierenden Hochschule kommen. Wer hingegen eine Karriere in der Wissensschaft anstrebt, ist meist von Anfang an bei einer Universität besser aufgehoben.
Bei den Begrifflichkeiten ist übrigens Aufmerksamkeit angesagt: Oftmals werden auch schulische Weiterbildungen als „Studium“ bezeichnet. Dies ist jedoch als Abgrenzung zum Hochschulstudium zu verstehen.