BAföG-Reform im August 2019 – Das ändert sich für Studenten, Schüler und Azubis

BAföG-Reform 2019
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Bis zu hundert Euro mehr im Portemonnaie, das sieht unter anderem das 26. BAföG-Änderungsgesetz vor. Es wurde bereits am 15. Juli verkündet, nachdem abschließend auch der Bundesrat am 7. Juni zugestimmt hatte. Wirksam ist die BAföG-Reform seit dem 1. August 2019, beziehungsweise ab den nun beginnenden Bewilligungszeiträumen.

Mehr Ausbildungsförderung ab Herbst 2019

BAföG-Reform 2019Von den Neuregelungen profitieren Studierende also ab dem Wintersemester 2019/20, Schüler und Auszubildende mit dem jetzt startenden, neuen Ausbildungsjahr. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten BAföG-Geförderte „nun deutlich mehr Geld“. Demnach fällt die finanzielle staatliche Unterstützung nun nicht nur höher aus, sondern es sollen damit auch mehr junge Leute erreicht werden. Die Anpassung der Beträge erfolgt in zwei Schritten.

BAföG-Erhöhung: So steigen die Beträge

Konkret wurden die Bedarfssätze 2019 um fünf Prozent angehoben. Im Jahr 2020 steigen sie abermals um zwei Prozent. Das teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit. Für alle, die den BAföG-Höchstsatz bekommen, bedeutet das: Statt wie bisher 735 Euro gibt es nun 853 Euro auf das Konto. Ab dem Wintersemester 2020/2021 wird der Höchstsatz 861 Euro betragen.

Ähnlich sieht es für alle BAföG-Geförderten aus, die eine schulische Ausbildung absolvieren. Sie bekamen bisher maximal 708 Euro. Durch die Reform steigt der Höchstsatz im Jahr 2019 auf 825 Euro und im kommenden Jahr auf 832 Euro. In den neuen Bedarfssätzen ist eine deutliche Anhebung der Wohnzuschläge für alle enthalten, die nicht bei den Eltern wohnen. Auch die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Geförderte wurden angehoben.

Einkommensfreibetrag: Mehr BAföG-Berechtigte

Damit noch mehr Studierende, Schüler und Azubis BAföG erhalten können, ist auch der Freibetrag für das Einkommen der Eltern erhöht worden. Er bildet die Basis für die Berechnung des Anspruchs (ausgenommen: elternunabhängiges BAföG). Beim Einkommensfreibetrag erfolgt die Steigerung in drei Stufen, um insgesamt 16 Prozent bis zum Jahr 2021.

Ein Plus beim Kinderbetreuungszuschlag

Wer sich noch im Studium oder der Ausbildung befindet und schon selbst Nachwuchs bekommen hat, kann nun außerdem mit einem weiteren Plus rechnen. Der monatliche Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder wurde angehoben – von zuvor 130 auf nun 140 Euro und dann 150 Euro ab Herbst 2020. Obendrein hat man die Altersgrenze, bis zu der eigene Kinder berücksichtigt werden, hinaufgesetzt. Während es den Zuschlag zuvor für bis Zehnjährige gab, fällt er ab jetzt für bis zu 14-Jährige an.

Warum eine BAföG-Reform?

Bereits seit mehr als 40 Jahren regelt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die staatliche Unterstützung für Studierende und Schüler. Für diese Leistungen stellt der Bund inzwischen fast 2,9 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesregierung sah hier dennoch Handlungsbedarf, damit das BAföG „auch weiterhin seine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung beibehält“. Demnach musste die Leistung vor allem den aktuellen Entwicklungen des Preisniveaus angepasst werden, unter anderem auch auf dem Wohnungsmarkt.

Zudem war die Zahl der geförderten Personen in den vergangenen Jahren zurückgegangen, was die Bundesregierung mit der positiven Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarktentwicklung begründet. Hier soll nun bis 2021 eine Trendwende erreicht wund der Kreis der BAföG-Berechtigten wieder erhöht werden. Insgesamt sind dafür in der laufenden Wahlperiode 1,233 Milliarden Euro vorgesehen.

Die BAföG-Erhöhung ist Teil eines Pakets mit mehreren gesetzlichen Neuregelungen im August 2019, die nach eigenen Angaben der Bundesregierung „in Bildung und die junge Generation“ investiert. Dazu gehören auch das „Starke-Familien-Gesetz“ sowie das „Gute-Kita-Gesetz“.

Kritiker: „Die Maßnahmen reichen nicht aus“

Trotz alledem hatten Kritiker bis zuletzt weitreichendere Maßnahmen gefordert, wie der SPIEGEL in seiner Online-Ausgabe berichtet. „Langfristiges Ziel muss sein, das Bafög eltern-, alters- und herkunftsunabhängig zu ermöglichen und es wieder zu einem Vollzuschuss zu machen“, soll man sich etwa beim studentischen Dachverband fsz geäußert haben. Achim Meyer vom Deutschen Studentenwerk forderte zudem, dass die Förderhöchstdauer um mindestens ein Semester verlängert werden müsse. Demnach kann derzeit nur eine Minderheit der Studenten die Regelstudienzeit einhalten – wobei dies natürlich auch noch andere Ursachen haben kann.

BAföG-Darlehen: Verbesserte Konditionen

Immerhin: Auch die Rückzahlungskonditionen für Studierende sind nun angepasst worden, mit dem Ziel, sie sozial gerechter auszugestalten. Grundsätzlich muss die Hälfte der erhaltenen Förderung nach dem Abschluss zurückgezahlt werden. Nun sollen unter anderem jene, die ihr anteiliges Darlehen „trotz allen Bemühens“ auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen konnten, von ihrer Restschuld befreit werden. Dies teilt ebenfalls das BMBF mit.

Konkret sei damit künftig schon nach 77 Monatsraten schuldenfrei, wer auf Antrag wegen geringen Einkommens nur zu Monatsraten herangezogen wird, die unter 130 Euro liegen. Und zwar auch dann, wenn tatsächlich weniger als 10 000 Euro zurückgezahlt wurden. Und: Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens und Einhaltung aller Mitwirkungspflichten binnen 20 Jahren nicht wenigstens in Höhe von 77 Raten tilgen könne, dem werde die komplette (restliche) Schuld ebenfalls endgültig erlassen.

Alle Infos zum Thema BAföG

Zu allen Fragen rund um das Thema BAföG hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eigens die Homepage www.bafög.de eingerichtet. Dort gibt es weitere Details zur BAföG-Änderung sowie ein Infocenter zu Rechtsgrundlagen, Merkblättern, der Antragstellung und Beispielen von Studierenden und Schülern, die BAföG erhalten. Sie zeigen, wie BAföG berechnet wird. Dies soll dabei helfen, den eigenen Anspruch einzuschätzen. Auch über weitere Fördermöglichkeiten wird dort informiert.

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