Zulassung zum BWL-Studium: Was muss ich beachten?

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„BWL willst Du studieren? Ach, da bekommst Du doch auf jeden Fall einen Platz“. So möchte man meinen, ist doch Betriebswirtschaftslehre eines der am häufigsten angebotenen Studiengänge, und auf die Abiturnote schaut bei den Hochschulen auch keiner wirklich – oder?

Soweit stimmt es: BWL gehört nicht zu den Studienfächern, die grundsätzlich an einen hohen Numerus Clausus (NC) gebunden sind, und Studienplätze gibt es dazu in Deutschland auch reichlich. Zahlreiche Universitäten, Fachhochschulen und private Hochschulen wie zum Beispiel Business Schools bieten welche an. Die Aussage, dass man „irgendwo auf jeden Fall“ einen Platz für BWL bekommt, dürfte also zutreffen (vorausgesetzt, man bringt eine Hochschulzugangsberechtigung mit). Jedoch sollte man die Bewerbung für ein betriebswirtschaftliches Studium dennoch nicht auf die leichte Schulter nehmen.

BWL: Unterschiede bei der Zulassung

Denn die Zulassungsvoraussetzungen sind hier unterschiedlich, gerade bei beliebten bzw. renommiertem Hochschulen kann durchaus die Abinote oder/und zum Beispiel ein Eignungstest oder Empfehlungsschreiben das Zünglein an der Waage sein. Und möchte man etwa in einer bestimmten Stadt, Region oder einer Hochschule mit überschaubaren Studentenzahlen studieren, ist die Auswahl auch schon deutlich eingeschränkter. Gerade beliebte Hochschulen sieben Bewerber/innen auch gern aus, um einen Massenzulauf zu vermeiden.

Aufwändigeres Zulassungsverfahren – ein Beispiel

So ist zum Beispiel das Bachelor-Studium Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München zulassungsbeschränkt, für weitere Informationen werden Interessierte an die Studentenkanzlei der LMU verwiesen. Wer sich die Mühe macht, auf der entsprechenden Homepage noch etwas weiter zu suchen, erfährt, dass hierfür Studienplätze gestaffelt nach Härtefall, Wartezeit und Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden. Ähnlich sieht es auch bei einigen anderen Hochschulen aus. Wer also im Vorfeld schon auf eine möglichst gute Abinote geachtet hat, ist auch bei BWL auf der sichereren Seite.

Auswahlverfahren auch beim Master

Der entsprechende Master ist an der LMU, um bei dem Beispiel zu bleiben, an eine ganze Latte von Bewerbungskriterien gebunden. Einzureichen sind neben den üblichen Formalien (ausgefülltes Bewerbungsformular, Zeugnis, Lebenslauf) auch ein Empfehlungsschreiben eines Professors oder einer Professorin, Nachweise über den erfolgreichen Englisch-Sprachtest (TOEFL/IELTS) sowie den GMAT-Test. Je nachdem, wie letzterer ausgefallen ist, geht es dann direkt zum Auswahlgespräch oder es ist zuvor noch eine schriftliche Eingangsklausur zu bewältigen. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der Studienplätze.

Nicht unterschätzen: Die Studienplatzsuche

Auch das Finanzielle kann schon bei der Bewerbung ein Aspekt sein. So ist die Bewerbung für ein BWL-Studium oftmals ganz einfach – Online-Formular mit nur wenigen Feldern ausfüllen, Hochschulzugangsberechtigung beifügen, abschicken und das war es auch schon. Doch es fallen besonders bei privaten Hochschulen häufig Studiengebühren an, die bei rund 500 Euro monatlich oder höher liegen können. Es kann durchaus sinnvoll investiertes Geld sein, allerdings gibt es eben auch in diesem Bereich schwarze Schafe, die mit einer unkomplizierten Bewerbung locken, während man woanders für etwas mehr Aufwand einen vergleichbaren (oder sogar besseren) Studienplatz ohne Gebühren bekommen könnte. Und auch hinter scheinbar einfachen Online-Formularen können sich noch weitere Auswahlverfahren verbergen. Also gilt: Lieber etwas mehr Zeit bei der Studienwahl investieren und nicht aus reiner Bequemlichkeit Bewerbungen an die erstbesten Hochschulen schicken.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Vereinfacht hat sich das Bewerbungsverfahren auch bei BWL inzwischen, indem zumindest das Bewerbungsformular meist schon online auf der Homepage der jeweiligen Hochschule bereitsteht. Auch Vorlagen für etwa Empfehlungsschreiben sind oftmals vorhanden. Dennoch müssen Unterlagen wie die Hochschulzugangsberechtigung oder (bei Masterstudiengängen) das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Es ist also in der Regel unumgänglich ist, die komplette Bewerbung per Briefpost zuzuschicken oder vor Ort abzugeben.

Auch bei BWL: die Hochschulzugangsberechtigung

Als Berechtigung zum Studium gilt die Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss. So ist es teils auch möglich, z.B. mit abgeschlossener Aus-/Weiterbildung und Berufserfahrung ohne Abitur zu studieren. Bei der fachgebundenen Hochschulreife ist zu beachten, dass diese dem Bereich (hier also BWL/Wirtschaftswissenschaften) entsprechen muss, während die Fachhochschulreife in der Regel zum Zugang für alle Studiengänge an Fachhochschulen berechtigt.

Bewerbungsfristen beachten

Die beste Bewerbung nützt nichts, wenn sie zu spät eintrifft. Also sollte man sich so früh wie möglich über Fristen informieren, die ebenfalls unterschiedlich aussehen können. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Stichtag für das Sommersemester meist der 15. Januar und für das Wintersemester der 15. Juli. Wobei das erste Semester auch bei BWL-Studiengängen in der Regel im Winter beginnt. Bei Masterstudiengängen sind die Fristen häufig anders.

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