Das Rechnungswesen in Unternehmen dient zur systematischen Erfassung und Auswertung der Geschäftsvorfälle. Die Ergebnisse werden für Planung und Controlling der Betriebsabläufe eingesetzt. Das betriebliche Rechnungswesen gliedert sich in vier große Teilbereiche, die verschiedene Aufgaben übernehmen.
Die Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist Teil des externen Rechnungswesens und erfasst alle unternehmensbezogene Vorfälle. Innerhalb einer Abrechnungsperiode werden die Vorfälle chronologisch und sachlich getrennt erfasst.
- Dokumentation von Schulden und Vermögen
- Lieferung von Kalkulationszahlen
- Bewertungsgrundlage für Erzeugnisse und Eigenleistung
- Controlling in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit
- Berechnungsgrundlage für Banken (zum Beispiel für die Kreditaufnahme), Geschäftsbeziehungen und die Besteuerung
Welche Instrumente im Bereich des Controllings – vor allem für KMU – wirksam eingesetzt werden, können Sie hier nachlesen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung
Ein weiterer wichtiger Teil des Rechnungswesens ist die Kosten- und Leistungsrechnung. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben aus der betrieblichen Tätigkeit erfasst.
- Ermittlung der Kosten (jährlich und periodisch)
- Controlling
- Ermittlung der Selbstkosten
- Ermittlung der Herstellungskosten
- Kostenerfassung für Planungen
Statistik und Vergleichsrechnung
Um die Abläufe im Unternehmen auswerten zu können, werden Statistiken und Vergleichsrechnungen erstellt. Die Einsatzgebiete für diese Instrumente im Rechnungswesen sind betriebsabhängig und nahezu unbegrenzt.
- Statistiken für Absatz, Beschaffung, Lagerhaltung, Produktion und vieles mehr
- Betriebliche Kontrolle
- Erstellung zwischenbetrieblicher Vergleiche
- Grundlage für Entscheidungen im Unternehmen
Die Planungsrechnung
Der letzte Bereich im Rechnungswesen, die Planungsrechnung, ergänzt die Daten aus den drei genannten Teilbereichen um äußere Einflussfaktoren wie Marktgeschehen, Mitbewerber, Kunden- und Kaufverhalten, Wirtschaftslage und Politik. Die Berücksichtigung dieser Entwicklungen ermöglicht eine Planung für zukünftige Geschäftsperioden.
Rechtsvorschriften im Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen ist größtenteils im Handelsgesetzbuch (HGB), an die IFRS (International Financial Reporting Standards) und an die deutsche Steuergesetzgebung wie das Einkommenssteuergesetz gebunden. Die Anwendung des zweiten Regelwerks ist in Deutschland freiwillig und wird aktuell nur von wenigen Unternehmen im Land genutzt.
Das Rechnungswesen spielt auch im Bereich der Volkswirtschaftslehre eine Rolle. Hier geht es um die zentrale gesamtwirtschaftliche Statistik für abgelaufene Geschäftsperioden. Eingesetzt werden zahlreiche Rechnungsformen aus der Strom- oder Bestandsrechnung. Aus der Zusammenstellung und Auswertung dieser Berechnung entsteht eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), die Prognosen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, das Wirtschaftswachstum oder die Wirtschaftsstruktur zulässt. Für die vorgeschriebene, mittelfristige Finanzplanung von Bund, Ländern und Kommunen dient die VGR ebenfalls als wertvolle Grundlage
Quellen:
wirtschaftslexikon.gabler.de
wirtschaftslexikon24.com
gesetze-im-internet.de
ifrs-portal.com