Im November 2012 war es soweit, der Einführung der Unisextarife im Bereich verschiedener Versicherungen wurde vom Finanzausschuss zugestimmt. Ab 21. Dezember 2012 dürfen von den Versicherern nur noch Tarife abgeschlossen werden, in denen unterschiedliche Geschlechter nicht zu unterschiedlichen Versicherungsbeiträgen führen dürfen. Verträge, die vor diesem Termin abgeschlossen werden, werden noch nach dem Bisex-Prinzip abgeschlossen und bleiben weiterhin gültig.
Versicherungsbeiträge in den Unisextarifen – das ändert sich ab Dezember 2012
Bei der Berechnung von Versicherungsbeiträgen werden verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt. Bis jetzt gehörte neben Alter, Berufsgruppe oder Gesundheitszustand auch das Geschlecht dazu. Damit ist ab 21. Dezember 2012 Schluss. In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine geschlechterabhängige Berechnung der Beitragshöhen als „unzulässige Diskriminierung“ eingestuft. Also werden die Tarife zukünftig ohne Rücksicht auf das Geschlecht berechnet. Dies hat, wie vom Gründerlexikon in einem ausführlichen Artikel beschrieben, für die Versicherten mehr Nach- als Vorteile, vor allem Männer zahlen für viele Versicherungen in Zukunft deutlich höhere Beiträge:
- Männer zahlen in der privaten Krankenversicherung um bis zu 30% höhere Beiträge, die Beitragshöhen der Frauen bleiben unverändert.
- In den Berufsunfähigkeitsversicherungen, den Pflegerentenversicherungen und in der privaten Rentenversicherung steigen die Beiträge für Männer um bis zu 40%, für Frauen sinken die Beiträge je nach Versicherung um bis zu acht Prozentpunkte.
- Die Beitragshöhen der Risikolebensversicherungen steigen für Frauen deutlich an, nämlich um bis zu 55%, Männer zahlen zukünftig um bis zu zehn Prozent weniger.
Genaue Beitragshöhen in den neuen Unisextarifen sind noch nicht bekannt, Pauschalierungen sind ebenfalls nicht möglich, da sich die Tarife immer noch nach den übriggebliebenen Risikofaktoren berechnen. Tendenziell werden die Unisextarife teurer und bestätigen damit die allgemeine Tendenz, die bereits aus dem Anstieg der Beiträge in der PKV in den letzten Jahren zu erkennen ist. Lesen Sie dazu den Artikel im Gründerlexikon!
Während die Nachteile für die Männer recht klar ersichtlich sind, ergeben sich für Frauen kaum Vorteile, denn die Unisextarife liegen nicht in der Mitte, sondern orientieren sich weitgehend an den bis jetzt höheren Beiträgen, die Frauen in den letzten Jahren bezahlen mussten.
Vor dem Wechsel die persönlichen Voraussetzungen prüfen!
Vor allem in der Männerwelt kommt jetzt schnell Hektik auf. Die Frage, ob es Sinn macht, noch vor dem Inkrafttreten der Unisex-Tarife eine Versicherung abzuschließen stellt sich, lässt sich aber nur individuell klären. Generell gelten folgende Punkte:
- Die Unisex-Verträge bedeuten für Männer meist eine Erhöhung der Beiträge, der Abschluss vor dem 21. Dezember 2012 macht also in vielen Fällen Sinn.
- In vielen Verträgen, die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Umstufungsrecht enthalten. Dies ermöglicht den Wechsel in einen Unisextarif, falls die Konditionen dort günstiger sind. Ob das Recht zum Wechsel im entsprechenden Vertrag enthalten ist, sollte vor Unterzeichnung geprüft werden.
- Grundsätzlich sollten keine Notabschlüsse getätigt werden. Wer keinen Bedarf hat, sollte abwarten, bis die Unisextarife eingeführt sind. Dann kann auch ein aussagekräftiger Versicherungsvergleich erstellt werden.
- Jeder Abschluss sollte nur mit Unterstützung eines professionellen und seriösen Beraters stattfinden.
- Besonders umsichtig sollten Studenten agieren, denn für sie gelten häufig spezielle Konditionen. Wissenswertes über Studentenversicherungen können hier nachgelesen werden.
Vertragsabschluss mit Wechseloption
Bis zum 21. Dezember 2012 gelten Übergangsregelungen in Sachen Versicherungsabschluss. Die meisten Verträge, die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, enthalten eine kostenlose Wechseloption in den Unisex-Tarif. Allerdings muss diese Option beansprucht werden, es gibt keine automatische Umstellung in den günstigeren Tarif. Für Männer kann die Option interessant sein, wenn es um Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen geht.
Krankenversicherungsbeiträge und die Steuer
Krankenversicherungsbeiträge sind keine Betriebsausgaben, warum das so ist, ist in einem Artikel von betriebsausgabe.de nachzulesen. Dennoch können die Versicherungsbeiträge von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, aber auch anderer Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Eine Neuregelung aus dem Jahr 2010 erleichtert dies sogar. Wie Sie Krankenversicherungsbeiträge absetzen können, lesen Sie hier!
Vertragserweiterungen mit Folgen
Wer nach dem 21. Dezember 2012 bestehende Verträge erweitern will, muss genau hinschauen. Denn Erweiterungen gelten schnell als Neuabschluss, für den dann wiederum die Beiträge der Unisextarife gelten. Schutz davor bieten Dynamikoptionen und die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im letzten Jahr wurde sehr viel Aufhebens um die Unisextarife gemacht. Inzwischen lässt sich feststellen, dass viele Versicherungsgesellschaften immer noch keine neuen Tarife veröffentlicht haben. Das zeigt sich auch in den Tarifrechnern der Vergleichsportale. Hier wird immer noch das Geschlecht mit abgefragt. Ein anderer Punkt, der mir wichtig ist, es wurde/wird nicht pauschal für Männer teurer. In der Risikolebensversicherung wird es für Männer günstiger, mussten sie doch bisher aufgrund einer geringeren Lebenserwartung höhere Preise zahlen.