Abitrend: Klagen statt lernen für´s Abitur?

Share

Mit einem Urteil vom 19.07.2012 hat das Verwaltungsgericht Koblenz beschlossen, dass eine Abiturklage nicht zu beanstanden ist. Ein Prüfling hatte sich mit der Bewertung seiner Sozialkundeklausur nicht einverstanden erklärt und klagte daraufhin mit dem Ziel eine bessere Abiturnote zu erhalten. 

Missverständnisse der Klausur

abitur-klagen

Der Abiturient hatte sein Abitur in Höhr-Grenzhausen mit der Note "gut" 2011 bestanden. Die schriftliche Arbeit im Schwerpunkt Sozialkunde war allerdings mit 5 MSS-Punkten bewertet worden, was der Note 4 ("ausreichend") entspricht. Thema der Klausur war u. a. die Wehrpflichtabschaffung. Es galt Fragen zu Karikaturen zu beantworten, die Grabsteine mit Inschriften wie "Unsere unvergessene DM", "Hauptstadt Bonn" und "Hier ruht die Wehrpflicht" zeigte. Es gab weitere Fragen zum aufgedruckten Kommentar zur Diskussion um die Wehrpflicht, auf moderner Bedrohungslage und einer asymmetrischen Kriegsführung. In der Begründung der Korrektoren war zu lesen, dass die Arbeit des Prüflings zwar ausreichend an Fachkenntnissen war, jedoch Missverständnisse von Textinhalten aufwies. Außerdem soll eine Tendenz zur Pauschalierung zu erkennen sein.

Der Kläger gab auf Grundlage der bewerteten Arbeit eines Mitprüflings an, dass seine Arbeit mit mindestens 9 Punkten (entspricht einer 3 plus) zu bewerten wäre. Somit hätte er eine Abiturgesamtnote von 2,0 erlangt.

Das VG Koblenz wies die Klage ab. Die angefochtene Korrektur sei unter rechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden. Prüfungsergebnisse seien das Resultat komplexer und fachlicher Erwägungen. Deshalb kann das Gericht nicht einfach die eigenen Bewertungskriterien an die Stelle eines Prüfers setzen. Es muss ein Beurteilungsspielraum in Bezug auf des eigentlichen Bewertungsvorganges vorbehalten bleiben. Eine gerichtliche Änderung von Prüfungsergebnissen komme grundsätzlich nur in Erwägung, wenn Verfahrensfehler begangen, ein nicht korrekter Sachverhalt unterstellt, sachfremde Erwägungen angestellt oder anzuwendendes Recht verkannt worden seien.

Der Trend steigt

In den letzten Jahren hat es sich zu einem regelrechten Trend entwickelt, dass Schüler und Studenten ihre Schulen, Hochschulen und Universitäten verklagen. Sei es, wie oben berichtet wegen einer Note oder auch auf Anspruch eines Studienplatzes. Wenn der Numerus Clausus für die direkte Zulassung nicht ausreicht, entscheiden sich angehende Studenten immer häufiger zur Klage.

Bildungsrecht für alle

Jeder hat das Recht auf Bildung! Und wenn ein Schüler/Student der Meinung ist, dass eine Note nicht gerechtfertigt ist, dann sollte auf jeden Fall ein Einspruch, in Form einer Klage erhoben werden. Auch die Studienplatzklage ist ein absolut legitimes Vorgehen. Ständig wird vom "Fachkräftemangel" berichtet, also sollten auch angehende Studenten das Recht haben, einen Studienplatz "sofort" zu erhalten und nicht ewig auf Wartelisten verweilen zu müssen, um dann am Ende doch nur zum Studiengang zweiter Wahl zurückgreift, weil die Wartezeiten zu lange sind.

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. Torsten sagt:

    Sich in die Uni einklagen ist nun mal nicht so einfach, wie viele denken. Man braucht schon einen guten Anwalt, der sich darauf spezialisiert hat. Aber schon erstaunlich, wie das gestiegen ist im Vergleich zu den Vorjahren. Dennoch bin ich für einen Master für alle und nicht für die oberen 10.000!