Beliebte Fehler: die Zinskosten und der Wiederbeschaffungswert

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Manche Fehler sind bekanntlich unausrottbar, zum Beispiel die Verwechslung von Zinskosten und Zinsaufwendungen. Auch falsche Berechnungen der durchschnittlichen Kapitalbindung habe ich sogar schon in IHK-Prüfungen gesehen. Wie aber kommt jetzt auch noch der Wiederbeschaffungswert in die Zinsrechnung?

Im Forum für Betriebswirtschaft betrachteten es kürzlich einige Teilnehmer als eine Selbstverständlichkeit, daß man doch die kalkulatorischen Zinsen vom Wiederbeschaffungswert berechne. Ich komme aus dem Staunen nicht heraus, was für ein Unsinn manchmal ganz offensichtlich in den Lehrgängen erzählt wird. Dabei ist es ganz einfach, sich das selbst zu erschließen:

Zinsaufwendungen sind Finanzierungszinsen. Sie sind nicht betriebsnotwendig, denn der Betrieb braucht Kapital (und nicht Schulden). Also sind sie neutrale Aufwendungen und haben in der Kostenrechnung nichts zu suchen. Dort erscheint statt dessen ein Vermögenszins, nämlich auf das betriebsnotwendige Vermögen. Der ist eine Kostenart, denn über die Zinskosten und damit die Preise soll der Kunde den Faktoreinsatz des Produktionsfaktors Kapital erstatten (und nicht die Verschuldung des Unternehmens). Die Kostenrechnung ist eine Faktorrechnung. Sie bewertet die Produktionsfaktoren. Der Faktor Kapital aber steckt in Maschinen, Anlagen und Umlaufvermögen. Er muß in die Preise abgerechnet werden.

Darlehen, Leasing oder Barzahlung – die Finanzierung hat daher keinen Einfluß auf die Zinskosten, nur das in einer Anlage gebundene Kapital hat es. Das soll der Kunde verzinsen, denn der Kunde nutzt durch Kauf unserer Produkte und Leistungen ja indirekt das Kapital des Betriebes. Nur dieses Kapital ist relevant für die kalkulatorische Verzinsung.

Und eben nicht der Wiederbeschaffungswert, denn der liegt ja noch gar nicht vor. Den Wiederbeschaffungswert braucht man daher für die kalkulatorische Abschreibung zur Refinanzierung der künftigen Ersatzbeschaffung (und damit für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft), aber ganz sicher nicht für die Zinskostenrechnung. Da hat er nichts zu suchen.

Eigentlich ist das ganz einfach. Man muß aber die Grundlagen vermittelt bekommen, um mit diesen Begriffen jonglieren zu können. Das rüberzubringen ist Aufgabe der Dozenten. Die aber haben anscheinend bisweilen auch Defizite in solchen fundamentalen Definitionen und Konzepten.

Links zum ThemaIrrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen | Kalkulatorische Zinsrechnung: warum man das Abzugskapital nicht abziehen sollte |Formelsammlung der BWL | Forum für Betriebswirtschaft (interne Links)

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