Wertpapierrechnen: was zum Teufel ist ein Bilanzkurs?

Share

In den Prüfungen zum Geprüften Betriebswirt oder zum Geprüften Technischen Betriebswirt ist die Kenntnis der wichtigsten Finanzierungsarten von immer größerer Bedeutung. Das gilt um so mehr als die Bedeutung des Rechnungswesens mit den neuen Prüfungsverordnungen zugenommen hat. Ein besonderer Liebling der Aufgabenlyriker ist dabei die Eigen- und Außenfinanzierung der Aktiengesellschaft. Dies ist nämlich besonders facettenreich, will heißen, schwierig.

Ein beliebter Klausuren-Knallkörper ist dabei die Frage nach dem Bilanzkurs. Der ist einfach zu berechnen und doch schwierig, denn viele Prüfungsteilnehmer stolpern über die Information, daß Kurse sich doch aus Angebot und Nachfrage entwickeln. Wie aber kann man dann einen Kurs aus Bilanzdaten berechnen? Man kann, und es ist ganz einfach:

  A. Eigenkapital Euro
  I. Grundkapital 800.000
  II. Kapitalrücklage 100.000
  III. Gewinnrücklagen  
    1. gesetzliche Rücklage 0
    2. Rücklage für eigene Anteile 0
    3. satzungsgemäße Rücklage 60.000
    4. andere Gewinnrücklage 40.000
  IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 20.000
  V. Jahresüberschuß 380.000

Betrachten wir mal das nebenstehende Beispiel. Der verständige Klausurteilnehmer muß natürlich wissen, daß das Grundkapital aus dem Nennwert der Anteile besteht und die Kapitalrücklage durch Überpari-Emission entstanden ist. Da die Kapitalrücklage über der Grenze des §150 AktG liegt, gibt es hier keine gesetzliche Rücklage. Zudem besitzt die Gesellschaft keine eigenen Anteile, also auch keine Rücklage für eigene Anteile. Schließlich ist hier noch wichtig zu wissen, daß der Gewinnvortrag der unverwendete Gewinnrest aus Vorjahren ist und der Jahresüberschuß das Ergebnis des Berichtsjahres darstellt. Soweit zum grundlegenden Verständnis.

 

Das alles aber scheint schwieriger zu sein als es am Ende ist: der Bilanzkurs ist nämlich einfach das Verhältnis aus Eigen- und Grundkapital. Fertig. Beträgt das Grundkapital hier 800.000 Euro, und das Eigenkapital insgesamt 1.400.000 Euro, dann beträgt der Bilanzkurs 1,75 – und das war schon, was man hier wissen muß: Eine Aktie im Nennwert von 1 Euro repräsentiert also 1,75 Euro Eigenkapital, und bei anderen Nennwerten entsprechend: bei einem Aktiennennwert von 5 Euro wäre der Bilanzkurs 5 x 1,75 = 8,75 Euro. So einfach ist das!

Dennoch paßt auch auf diese eigentlich einfache Fragegestaltung ein kleines Sahnehäubchen: im obigen Beispiel haben wir gesehen, daß es keine Pflichtthesaurierung nach §150 AktG gibt. Die Hauptversammlung kann also über den gesamten Gewinn i.H.v. 400.000 Euro frei verfügen – ihn also auch als Dividende ausschütten lassen. Tut sie dies, so werden die Positionen "Gewinnvortrag" und "Jahresüberschuß" zu null. Das Eigenkapital mindert sich dann auf 1.000.000 Euro, und der Bilanzkurs ist nur noch 1,25. Es ist also bei der Berechnung des Bilanzkurses stets bedeutsam, nach Informationen über die Gewinnverwendung zu fahnden. Sie können kleine Überraschungen enthalten.

Ach ja: die neue Version des Aktienrechners im Excel-Ordner der BWL CD demonstriert solche und viele weitere ähnliche Berechnungen…

Link zum ThemaFinanzierungsarten: was Du heute kannst besorgen… | Aktienrechtliche Rücklagen nach §150 AktG, ein Prüfungsknaller | Skript zu den Buchungen des Jahresabschlusses (interne Links)

Das könnte dich auch interessieren …