Studiengebühren oder Studienbeiträge

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Der Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen ist rein juristischer Natur. Denn sobald von Gebühren gesprochen wird, muss die Hochschule eine Gegenleistung erbringen. Diese Gegenleistung müsste genau definiert sein, was sich praktisch als kaum lösbar zeigt. Sprechen die Hochschulen dagegen von Studienbeiträgen ist es juristisch nicht notwendig, die Gegenleistung genauer zu definieren. Jedes Bundesland hat eine eigene Regelung, ob und ab wann Studienbeiträge gezahlt werden müssen. Beträge ab 500,- EUR je Semester sind von den Studenten zu zahlen. Finanziert werden können diese Beiträge über Studienbeitragsdarlehen. Die Zinsen für ein Studienbeitragsdarlehen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Langzeitstudenten müssen dagegen die Beiträge von mindestens 500,- EUR je Semester selbst finanzieren.

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