64.202.189.170, oder wie Pornoseiten helfen, bürgerliche Freiheiten einzuschränken

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In einer Zeit, da inszenierte Beinahe-Terroranschläge dazu dienen, weitere Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten durchzusetzen und der Klimaschwindel zur Staatsreligion mit Askesepflicht geworden ist, überholt die Wirklichkeit so ziemlich jede Satire. Daran hat sich inzwischen sogar der BWL-Bote gewohnt. Doch daß die Betreiber von Pornoseiten dabei helfen, der Sauberen Bombe im Rollstuhl noch weiteren Zugriff auf unsere Daten zu verschaffen, ist selbst in dieser Zeit aberwitziger Lügen noch eine schwer zu schluckende Kröte. Aber mal der Reihe nach:

Alles fing damit an, daß die Kirchberg Logistik GmbH beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen einen Internet-Provider durchsetzte, eine Porno-Webseite zu sperren, die ihre Lustprodukte ohne die in Deutschland verpflichtende Altersverifikation anbot. Betroffen war die IP-Nummer 64.202.189.170, die zu dem auch dem BWL-Boten wohlbekannten US-Provider und GoDaddy gehört. Die gerichtlich verfügte Sperre hatte freilich keinen faktischen Bestand, denn die Pornografiker änderten kurzerhand ihre IP-Kennung – und im deutschen Netz kursieren bereits viele Anleitungen, solche Sperren auch mit klebrigen Fingern erfolgreich zu umgehen. Viel interessanter ist aber die hinter der virtuellen Posse steckende Denkweise.

So betreibt die oben erwähnte Kirchberg-Logistik selbst ein Sexportal was nahelegt, daß sie nicht aus Besorgnis um die wohlbehütete Keuschheit der Jugend vor Gericht zog, sondern aus weitaus handfesteren Interessen, denn bei dem gesperrten Porno-Kollegen aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten konnte zu allem Unglück jeder auch noch beliebig Material selbst einstellen, das dann frank und frei für alle weltweit verfügbar war, eine offensichtliche Geschäftsschädigung. Und ein Urheberrechtsverstoß dazu.

Man mag es begrüßen, daß Porno-Seiten gesperrt werden, wie man es auch begrüßen mag, daß die Nazis aus dem Netz verschwinden, doch mit ihnen entfleucht nach und nach auch der Grundsatz, stets immer auch die andere Seite zu hören, audiatur et altera pars. Wenn Pornobetreiber sich durchsetzen, ihre unliebsame Konkurrenz per Gerichtsbeschluß auszusperren, dann dient das nämlich nicht einem sauberen, jugendfreien Netz, sondern ermutigt auch politische Kräfte, ihre Gegner aus dem Netz zu klagen. Das öffnet ganz neue Fronten.

So ist die Holocaust-Leugnung schon länger als Volksverhetzung strafbar (§130 Abs. 3 und 4 StGB), wird aber wohl erst durch das Verbot interessant. Auch gegen Klimaskeptiker gibt es längst Zensurforderungen, denn sie gefährden ein staatstragendes Abzockemodell. Sperrt man heute die Porno-Konkurrenz und morgen die Nazis, dann verschwinden übermorgen wohl der BWL-Boten, Klimaschwindel-Blogs, Kritiken am deutschen Angriffskrieg in Afghanistan, die Muslime, die Zeugen Jehovas und viele andere aus dem Netz, denn was frei und noch nicht überwacht und gegängelt ist wird vom Regime als Provokation wahrgenommen. Und wer sich nicht mundtot machen läßt, wird in Schutzhaft genommen – etwas, was interessanterweise ja schon Ex-Innenminister und Ex-Terroristenanwalt Schily im Sommer 2005 vorgeschlagen hatte, und was rote wie braune Terrorregime längst praktizieren. Das also ist die aberwitzige Realität, die von keiner Satire mehr zu toppen ist.

Aber auch die Debatte um Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht und Online-Durchsuchungen profitiert von der Einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichtes, denn bisher läßt sich jede IP-Sperre mit ein wenig Sachverstand umgehen. Es wäre also der logische nächste Schritt, nicht nur bei den Providern Sperrverfügungen durchzusetzen, sondern deren Einhaltung auch beim Publikum zu überwachen. Was aber böte sich eher an als die generelle Vorratsdatenspeicherung, oder, noch viel besser, der für alle verpflichtende Bundestrojaner?

Wir sollten, so lernen wir, Probleme nicht mehr mit reflexhaften Verbotsforderungen angehen, sondern die Wurzel gesellschaftlicher Übel bekämpfen. Das aber muß im Rahmen demokratischer Formen stattfinden, also nicht per Verfügung oder Verwaltungsakt, und schon gar nicht per Gesetz. Da man es aber auch nach dem Scheitern der EU-"Verfassung" zwanghaft vermeidet, den neuen EU-Vertrag den Völkern zur Entscheidung vorzulegen wundert es nicht, daß die Demokratie und Marktwirtschaft in Europa keine Zukunft haben. Wir lernen also bei den Chinesen den Kampf gegen Freiheit und Bürgerrechte und mit Merkel in der Ex-DDR, was die Wirtschaftspolitik angeht: Deutschland auf dem Weg in die EUdSSR.

Links zum Thema: Die zehn Gebote der Öko-Religion | Lebensmittelpreise: ein Beispiel | Öko-Narrenhaus: »Projektbezogene Mechanismen«, oder was ein Schweinefurz »wert« sein kann | Merkelwürdig: Die saubere Bombe im Rollstuhl | Spam: Was zum Teufel ist »Chopoy«?? | Schäubles Staatsmord-Vorschlag: Der BWL-Bote bald in Schutzhaft? | Schily: Schutzhaft für »gefährliche Personen« | Online-Durchsuchungen: was sie uns nicht sagen | Wirtschaftssicherstellungsverordnung: Rot-Grün bereitet die Kommandowirtschaft vor | Personenkennziffern ab Juli 2007 beschlossen (interne Links)

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