Grundlagen: was ist eigentlich ein Hedge Fund?

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Nachdem seit den Zeiten der Weimarer Republik über (angeblich) Tausend Jahre Drittes Reich, die bundesrepublikanische Gründerzeit und die DDR hinweg Derivatgeschäfte verboten waren, sind sie durch das Investmentmodernisierungsgesetz vom 15.12.2003 ab 2004 erlaubt worden. Regelungsquelle sind die (neuen) §§112-120 InvG. Eventualverbindlichkeiten (§251 HGB) sind seither nicht mehr nur Scheck- und Wechselbürgschaften, sondern eine Vielzahl von hochrisikoreichen Spekulationsgeschäften. In diesem Zusammenhang ist immer wieder von Hedge Funds die Rede. Was aber sind Hedge Funds, und was tun sie?

Eigentlich sind Hedge Funds nur Fonds, also Unternehmen, die Kapitalsummen verwalten und im Auftrag ihrer Kunden anlegen – in diesem Fall aber meist in (zumeist noch kleine) Unternehmen, die in der Zukunft vermutlich einen Wachstumsschub erleben werden. Der Fondsmanager muß sich hierzu mit dem Gegenstand des Geschäfts inhaltlich auseinandersetzen, um die Zukunft des Unternehmens, in das investiert wird, abschätzen zu können.

Oft sind die Unternehmen, deren Anteilsscheine gekauft werden, am Rande der Zahlungsunfähigkeit, oder befinden sich bereits im Insolvenzverfahren. Der Hedge Fund kann dann ein sogenannter „Vulture Fund“ sein, der Pleitefirmen günstig kauft, aufbaut und mit zumeist großem Gewinn für die Fondskunden weiterveräußert oder liquidiert. Das ist, was Franz Müntefering als „Heuschrecken“ bezeichnet hat.

Der Hedge Funds kann damit als eine Art alternatives Investmentmodell bezeichnet werden. Das begründet, weshalb in diesem Bereich eine Zahl sehr kreativer Anlagemodelle kursieren. So finden viele Hedge Fund Investments in Niedrigsteuergebieten wie den Bahamas statt („Offshore-Hedging“).

Wesentlicher Erfolgsfaktor eines Hedge Funds ist der Leverage-Factor. Dieser ist definiert als das Verhältnis zwischen eigenem (eingesetztem) Kapital und damit beherrschten Vermögensgegenständen der aufgekauften Unternehmen. Dieser Faktor wird vom Manager den Anlegern berichtet. Aber Leverage kann auch aus kurzfristigen Kauf- und Rückkaufgeschäften, Devisentransaktionen und Außerbilanzgeschäften resultieren. Dies betrifft vielfach die Eventualverbindlichkeiten. Das bringt uns zur volkswirtschaftlichen Dimension der Sache: betrug das Eigenkapital beispielsweise der Deutschen Bank in 2004 „nur“ 25,9 Mrd. Euro und die Bilanzsummen 840 Mr. Euro (was einer EK-Quote von 3,083% entspricht), so betrugen die Eventualverbindlichkeiten nicht weniger als 29.895,0 Mrd. Euro, oder das 1.154-fache des Eigenkapitals (Quelle). Wahrlich eine Zeitbombe, auf der wir hier sitzen!

In den International Financial Reporting Standards sind die Hedges in IAS 39 als immaterielle Vermögensgegenstände in IAS 39.122 ff geregelt. Die Aufteilung entspricht wie allgemein bei den immateriellen Vermögensgegenständen den Wertpapierkategorien „Held-for-trading“, „Held-to-maturity“ und „Available-for-sale“. Gemäß IAS 39.127 kann als „Hedged Item“ ausdrücklich ein Vermögensgegenstand (Asset), eine Verbindlichkeit (Liability) aber auch eine wahrscheinliche zukünftige Transaktion gesehen werden.

Links zum Thema: Hans Eichel will Hedge Funds zulassen | Müntefering und die Judenhetze | Skript zu IFRS/IAS (interne Links)

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