Merkels erste Amtshandlung: Aus für Steuersparfonds

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Als erste Amtshandlung hat die neue Bundesregierung gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, der Steuerschlupflöcher in Fondsanlagen schließen und über eine halbe Mrd. Euro in die Staatskassen bringen soll: die Verlustverrechnung aus Verlustzuweisungen soll gestoppt werden – rückwirkend ab dem 11. November des Jahres. Was aber bedeutet das für den Einzelnen und gesamtwirtschaftlich?

Verlustzuweisungen waren bisher ein Steuersparmodell für Gutverdiener, die den Steuersatz von derzeit 42 Prozent zahlen müssen. Investiert ein solcher Steuerpflichtiger beispielsweise 100.000 Euro, und entstehen dann in dem Fonds Verluste, von denen ihm 50.000 € zugewiesen werden (daher "Verlustzuweisungsfonds"), so konnte dieser Verlust bisher steuermindernd mit bis zu 42% oder im Beispiel 21.000 Euro geltend gemacht werden. Dieser Verlust konnte aber auf die gesamte Steuerschuld angerechnet werden, so daß viele Steuerpflichtige auch in verlustbringende Fonds investierten, um anderweitig Steuern zu sparen. Nunmehr soll die Verlustverrechnung ausgeschlossen werden, was verlustbringende Fonds für Anleger nicht mehr sehr interessant erscheinen läßt.

Die Neuregelung hat aber auch eine gesamtwirtschaftliche Komponente, denn solche Verlustzuweisungsmodelle sind insbesondere in staatlich geförderten Branchen wie der Windenergie und der Solarbranche entstanden, die trotz massiver Subventionierung noch immer keine Gewinne erwirtschafteten. Diese Branchen haben nunmehr eine (indirekte) Subvention weniger. Hat man im Kabinett Merkel zwar noch nicht den Mut, die teils absurd hohe Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz endlich ganz abzuschaffen, hat man doch immerhin einen Schritt in die richtige Richtung getan.

Links zum Thema: Wie die Windenergie Arbeitsplätze und Rohstoffe vernichtet | Photovoltaik-Kostenrechnung: 2,22 Euro pro Kilowattstunde! (interne Links)

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