Recht auf Homeoffice? Das müssen BWLer jetzt wissen

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Die Corona-Pandemie hat dem Homeoffice einen ordentlichen Schub verliehen. Für viele Arbeitnehmer ist schon jetzt klar: Ein Zurück zur täglichen Präsenzarbeit soll es für sie nicht geben.

Fast die Hälfte der Berufstätigen im Homeoffice

Betriebswirtschaftler gehörten während der Corona-Pandemie zumindest in einer Hinsicht zu den großen Gewinnern: Anders als Handwerker und Dienstleister konnten sie ihre Arbeit größtenteils problemlos ganz oder teilweise ins Homeoffice verlagern. Damit gehören sie zu den ungefähr 18,8 Millionen Berufstätigen in Deutschland, denen dies möglich war.

Diese war nicht die einzige Zahl, die der Branchenverband Bitkom in einer Studie ermittelte. Etwa jeder dritte Arbeitnehmer will den Arbeitsort auch in Zukunft ganz oder teilweise flexibel wählen können. In einer anderen Umfrage sagten sogar 80 Prozent der Befragten, künftig nicht mehr an allen Wochentagen ins Büro zu wollen.

Ob sich diese Wünsche erfüllen lassen, ist derzeit noch unklar. Seit Monaten befindet sich ein Gesetzentwurf, der Arbeitnehmern das Recht auf Homeoffice zusichert, in der Ressortabstimmung.

Es ist zu befürchten, dass sich bis nach den Bundestagswahlen nichts mehr tun wird. Derweil beharren die ersten Arbeitgeber mit dem Abebben der Pandemie schon wieder auf Präsenzpflicht.

Kompromissbereitschaft kann Türen öffnen

Bild: ©istock.com/Pekic

Betriebswirtschaftler, die gerne dauerhaft teilweise von zu Hause aus arbeiten wollen, sollten sich möglichst schnell um eine entsprechende unbefristete Vereinbarung bemühen. Ist diese einmal unterzeichnet, kann der Arbeitgeber nicht mehr von seinem Weisungsrecht nach §106 GewO Gebrauch machen. Kompromissbereitschaft kann hier enorm helfen, wenn der Arbeitgeber skeptisch ist. So können beispielsweise drei Tage Präsenzpflicht und zwei Tage Homeoffice ausgehandelt werden, die gerade Pendlern schon enorme Entlastung und mehr Flexibilität bringen.

Zahlreiche Ratgeber empfehlen in Sachen Homeoffice, dem Arbeitgeber bis auf den letzten Cent alle für die Arbeit notwendigen Dinge vom Schreibtisch über den neuen Laptop bis zum während der Pandemie online bestellten Büromaterial in Rechnung zu stellen.

Dies mag sinnvoll sein, wenn Arbeitnehmer gegen ihren Willen ins Homeoffice geschickt wurden, obwohl sie zu Hause keinen Arbeitsplatz haben. Wer jedoch dauerhaft von zu Hause arbeiten möchte, sollte sich für Kompromisse offen zeigen und beispielsweise einen exakt auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten ergonomischen Schreibtischstuhl und Druckerpapier selbst kaufen.

Gute Argumente für das Homeoffice bereithalten

Dazu lässt sich der Chef vermutlich eher von Argumenten überzeugen, die die Vorteile der Firma herausstellen. Das Argument „ich kann mich besser um meine Kinder kümmern“ lässt eher die Alarmsirenen schrillen, denn es signalisiert, dass der Arbeitnehmer die Arbeit vernachlässigen könnte. Besser ist also zum Beispiel der Hinweis darauf, dass die Firma hohe Miet- und Stromkosten durch verkleinerte Büros sparen kann, wenn die Hälfte der Belegschaft im Homeoffice bleibt.

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