Trotz des Wegfalls der Studiengebühren in einigen Bundesländern ist ein Studium nach wie vor teuer. Besonders die Lebenshaltungskosten sind eine echte Belastung, denn sie lagen im Jahr 2006 bei durchschnittlich rund 740 Euro im Monat, Tendenz steigend. Ein Bafög-Empfänger erhält mit dem Höchstsatz derzeit 670 Euro im Monat. Die Rechnung zeigt ein Minus von einigen Euro. Um diese Differenz auszugleichen, haben viele Studenten einen Nebenjob. Wer sich aber ein paar Euro nebenbei verdienen möchte, der muss Einiges beachten damit er am Ende nicht drauf zahlt.
Die aktuelle Bafög-Regelung erlaubt einen Verdienst von insgesamt 4.800 Euro im Bezugszeitraum von Oktober bis September. Dabei ist es unerheblich, wie dieser Betrag verdient wird. Dass heißt, ein Bafög-Empfänger kann entweder jeden Monat 400 Euro verdienen oder den Betrag auf wenige Monate aufteilen. Wichtig ist nur, dass der Gesamtbetrag nicht überschritten wird.
Folgen des Mehrverdienstes
Neuerungen für 2014
Studenten die kein Bafög beziehen und nebenbei arbeiten dürfen sich über einen höheren Grundfreibetrag freuen. Seit dem 01.01.2014 liegt dieser bei 8.354 Euro und ist damit um 200 Euro höher als noch im Vorjahr. Zusammengefasst heißt das, dass jeder Arbeitnehmer in einer Festanstellung 8.354 Euro im ganzen Jahr verdienen darf ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.
Wer mehr verdient, kann aber am Ende eines jeden Jahres bei der Steuererklärung noch einiges absetzen und damit Steuern sparen. Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei einer Festanstellung gehören unter anderem die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit. Es dürfen 30 Cent je gefahrenen Kilometer abgezogen werden, aber nur für die einfache Strecke und maximal bis zu einem Betrag von 4.500 Euro. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel dazu benutzt wird.Studenten, die bereits eine Ausbildung vor dem Studium gemacht haben, also einen Beruf erlernt haben, können die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten abziehen. Zu diesen Aufwendungen gehören Studiengebühren (auch für private Hochschulen und Universitäten), Kosten für Bücher, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und Fahrtkosten für eine Lerngruppe. Wer noch keine Ausbildung absolviert hat, der kann diese Kosten als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung vermerken und dann abziehen, wenn er eine steuerpflichtige Festanstellung hat. Des Weiteren sind verschiedene Versicherungen (z. B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung) sowie Spenden ebenfalls steuerlich abzugsfähig.