Bafög und Nebenverdienst – Die neue Reform

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Trotz des Wegfalls der Studiengebühren in einigen Bundesländern ist ein Studium nach wie vor teuer. Besonders die Lebenshaltungskosten sind eine echte Belastung, denn sie lagen im Jahr 2006 bei durchschnittlich rund 740 Euro im Monat, Tendenz steigend. Ein Bafög-Empfänger erhält mit dem Höchstsatz derzeit 670 Euro im Monat. Die Rechnung zeigt ein Minus von einigen Euro. Um diese Differenz auszugleichen, haben viele Studenten einen Nebenjob. Wer sich aber ein paar Euro nebenbei verdienen möchte, der muss Einiges beachten damit er am Ende nicht drauf zahlt.

Die aktuelle Bafög-Regelung erlaubt einen Verdienst von insgesamt 4.800 Euro im Bezugszeitraum von Oktober bis September. Dabei ist es unerheblich, wie dieser Betrag verdient wird. Dass heißt, ein Bafög-Empfänger kann entweder jeden Monat 400 Euro verdienen oder den Betrag auf wenige Monate aufteilen. Wichtig ist nur, dass der Gesamtbetrag nicht überschritten wird.

Folgen des Mehrverdienstes

Student sitzt vor der Uni und schreibt - Bafög - Nebenverdienst

©Flickr – Univers beeldbank / CC BY 2.0

Verdienen Studenten mehr als die erlaubten 4.800 Euro wird ihnen der Mehrverdienst vom Bafög-Betrag abgezogen. Wenn ein Studierender also zum Beispiel 6.200 Euro im ganzen Bezugszeitraum (von Oktober bis September) einnimmt, dann hat er 1.400 Euro zu viel verdient (6.200 – 4.800 =  1.400). Dieser Betrag wird durch 12 Monate geteilt und dann von der monatlichen Bafög-Zahlung  abgezogen. Im Beispielfall wären das 1.400 : 12 = 116,67 Euro weniger Auszahlung.

 

Neuerungen für 2014

Studenten die kein Bafög beziehen und nebenbei arbeiten dürfen sich über einen höheren  Grundfreibetrag freuen. Seit dem 01.01.2014 liegt dieser bei 8.354 Euro und ist damit um 200 Euro höher als noch im Vorjahr. Zusammengefasst heißt das, dass jeder Arbeitnehmer in einer  Festanstellung 8.354 Euro im ganzen Jahr verdienen darf ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.

Wer mehr verdient, kann aber am Ende eines jeden Jahres bei der Steuererklärung noch einiges  absetzen und damit Steuern sparen. Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei einer Festanstellung  gehören unter anderem die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit. Es dürfen 30 Cent je  gefahrenen Kilometer abgezogen werden, aber nur für die einfache Strecke und maximal bis zu  einem Betrag von 4.500 Euro. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel dazu benutzt wird.Studenten, die bereits eine Ausbildung vor dem Studium gemacht haben, also einen Beruf erlernt  haben, können die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten abziehen. Zu diesen  Aufwendungen gehören Studiengebühren (auch für private Hochschulen und Universitäten), Kosten für Bücher, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und Fahrtkosten für eine Lerngruppe. Wer noch keine Ausbildung absolviert hat, der kann diese Kosten als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung vermerken und dann abziehen, wenn er eine steuerpflichtige Festanstellung hat. Des Weiteren sind verschiedene Versicherungen (z. B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung) sowie Spenden ebenfalls steuerlich abzugsfähig.

Auch das ERAMUS-Programm wurde reformiert, denn ab diesem Jahr können auch Auszubildende, Lehrer und Freiwillige teilnehmen. Die Fördersätze für Studenten wurden ebenfalls erhöht, die Mindestdauer eines Auslandsaufenthalts wurde von drei auf zwei Monate verkürzt. Zwar wird immer wieder über eine Reform für das Bafög gesprochen, aktuell bleibt es aber bei lediglich bei einem Vermerk im Koalitionsvertrag.


Foto: ©Flickr – Univers beeldbank / CC BY 2.0

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