Die Recherchen des Wolfgang Tiefensee (SPD)

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Thüringen Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee von der SPD hat das Sommersemester genutzt um die Hochschulen des Freistaats zu besuchen und den Dialog mit den Hochschulangehörigen zu suchen. Dabei hat er sich den verschiedenen Standpunkte, Vorstellungen und Forderungen zur geplanten Änderung des Hochschulgesetztes angenommen. Im Anschluss seiner Sommersemester-Reise kehrte er mit einem Koffer voller Anregungen zurück.

Die Grundgedanken: mehr Mitspracherecht für Studenten, keine Studiengebühren und eine Frauenquote

Das Ministerium für Wissenschaft hat nun den ersten Gesetzesentwurf vorgelegt.
Die Kernveränderungen des Hochschulgesetzes sollen ein ausgeweitetes Mitspracherecht für Studenten als auch für Mitarbeiter, weiterhin den Verzicht auf Studiengebühren und eine Frauenquote von 40% darstellen. Das ausgeweitete Mitspracherecht soll beispielsweise umgesetzt werden, indem künftig der Senat eine paritätische Besetzung aus Studenten, Hochschullehrern und Mitarbeitern erfährt. Als Folge würde die bis dato vorherrschende Stimmenmehrheit der Hochschullehrern wegfallen und die Stimme der Studenten mehr ins Gewischt fallen.
Auch ist dem Ministerium die bisherige Praxis der unseligen befristeten Beschäftigungsverhältnisse ein Dorn im Auge. Mit Qualifizierungsvereinbarungen will man diesen entgegen wirken. Diese sollen transparent und verbindlich gelten.
Des Weiteren will das Ministerium auch in Zukunft auf die Erhebung von Studiengebühren verzichten. Allerdings wird im Gegenzug eine Frauenquote von 40% in den Berufungskommissionen gefordert. So soll die Anzahl der Professorinnen an den Universitäten gesteigert werden.

Ein weiterer angestrebter Punkt ist die verpflichtende Zivilklausel. In dieser soll sich die Hochschule zwingend an einen Umfang hinsichtlich militärischer Forschung halten. Die Ausgestaltung soll den Hochschulen dabei allerdings selber überlassen bleiben. Per Gesetz wolle man definitiv nicht die militärische Forschung generell untersagen. Vielmehr soll an das ethische Gewissen appelliert werden.

Hierbei handelt es sich bisher lediglich um einen ersten Gesetzesentwurf um eine Position zu beziehen und die Diskussionen anzustoßen. Der Feinschliff des neuen Hochschulgesetzes wird nun in Gesprächen mit allen Beteiligten erfolgen.

Die Rektorenkonferenz ist skeptisch
Die Vorschläge und Ziele des Wissenschaftsministeriums bieten zahlrechen Diskussionsstoff. Die Rektorenkonferenz hat bereits ihre Meinung kundgetan. Insbesondere im Hinblick des Mitspracherechts sähe man keinen Änderungsbedarf und schon gar keinen Anlass die generelle Struktur einer Hochschule in ihren Grundzügen zu verändern. Der Vorsitzende Peter Scharff verdeutlichte, dass Entscheidung und Verantwortung zusammengehören.

 

Bereits im Vorfeld Streitigkeiten
Nicht allein die Rektorenkonferenz hat die Diskussion entfacht.
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs kam es zu Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten. So widersprechen Studenten aus Jena beispielsweise vehement den Universitätsräten und der Rektorenkonferenz, die gegen die Ausweitung der Mitbestimmung durch Studierende ausgesprochen haben.
Hierfür haben die studentischen Senatoren der Friedrich-Schiller-Universität Jena den Weg des offenen Briefes gewählt. An die Adresse des Vorsitzenden der Thüringer Hochschulräte Josef Lange appellierten die Studenten: „Zu einem demokratischen Land gehört es aber auch, dass staatliche Bildungseinrichtungen von den Menschen, die daran teilhaben, gestaltet werden. […] Mit ihrer Forderung rauben Sie der Uni die Chance, vielfältiger zu werden.“ Josef Lange befürchtet durch mehr Mitbestimmung der Studenten den Verlust von Wettbewerbsfähigkeit.
Das sehen die Unterzeichner des Briefs Eduard Betko, Malte Pannemann, Oleg Shevchenko und Michael Siegmann ganz anders. Ihrer Meinung nach können Studierende mit Blick auf sinkende Studentenzahlen nur dann begeistert werden, wenn nicht nur eine exzellente Forschung geboten wird, sondern auch eine stetige Verbesserung der Lehre angestrebt wird.

Häufig seien es die Studenten, die Verbesserungsvorschläge einbringen, Entwicklungen kritisch beobachten und den Erfolg messen. Ohne die studentische Sichtweise sein eine Verbesserung kaum möglich. Jegliche Hochschulräte, in deren Reihen sich auch Repräsentanten der Gesellschaft befinden, hatten sich klar gegen die Mitbestimmungsvorschläge des Ministeriums ausgesprochen. Der Vorsitzende erklärte deutlich, dass man gegen die Mitbestimmung in allen Bereichen des Senats und Fakultätsräten sei. Als Argumente wurde angeführt, dass dieses Mitspracherecht viel Zeit und Kraft beanspruchen würde und am Ende eine gleichmäßige Verteilung der Mittel stattfinden würde, statt wie bisher die Leistungsstarken zu fördern. Die Hochschulräte würde es begrüßen, wenn man weiterhin die Entscheidungen den bisherigen Verantwortlichen wie Rektoren, Präsidenten oder Dekanen überlassen würde.

Das neue Hochschulgesetz soll laut Wissenschaftsministerium ab Herbst 2017 greifen. Bis dahin gilt es sich auf einen gemeinsamen Konsens zu einigen.

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