Steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber – so profitieren Sie und ihr Chef

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Die Freude über die Gehaltserhöhung erhält schnell einen Dämpfer, wenn auf der Gehaltsabrechnung deutlich wird, dass ein großer Teil des zusätzlichen Geldes direkt wieder an die Steuer geht.

Das ärgert aber nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, denn die müssen schließlich immer mehr aufschlagen, damit ihren Mitarbeiter von der Gehaltserhöhung überhaupt noch etwas bleibt. Dabei gibt es noch zahlreiche andere Alternativen, von denen Chef und Angestellte gleichzeitig profitieren können. Dazu zählen alle Leistungen des Arbeitgebers, die steuerfrei bleiben, wie zum Beispiel

      1.) Gehalt für unübliche Arbeitszeiten

      Wer kein Problem damit hat, an Feiertagen oder nachts zu arbeiten, kann hier ordentlich profitieren, denn die staatlich festgelegten Zulagen können steuerfrei gezahlt werden. Das gilt allerdings nur für bestimmte Zeiten. Wer zwischen 20 und 24 Uhr sowie 4 bis 6 Uhr morgens arbeitet, kann 25% Aufschlag steuerfrei geltend machen; wer am Sonntag arbeitet, sogar 50%. Richtig lohnen tut sich die Arbeit an Silvester oder anderen gesetzlichen Feiertagen: Ab 14 Uhr gibt es hier bis zu 125% steuerfreien Gehaltszuschlag. Den Jackpot stellen aber Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage mit einem Aufschlag von 150% dar.

      2.) Der Kita-Zuschuss

      Hier können alle Angestellte mit Kindern profitieren, denn die wissen, dass die Kosten für Kita, Kinderbetreuung und Co. ganz schön ins Geld gehen können. Statt einer Gehaltserhöhung gibt es nämlich die Möglichkeit, dass sich der Chef einfach an den anfallenden Gebühren für die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter beteiligt. Dafür gibt es übrigens auch keinen gesetzlich vorgeschrieben Maximalbetrag.

      3.) Boni in Form von Gutscheinen

      Gutscheine gibt es für alle möglichen Arten von Leistungen und Aktivitäten – von der Theatervorstellung bis zur Tankfüllung. Da Gutscheine steuerfrei sind, bieten sie eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen, ohne gleichzeitig deren Steuerlast zu erhöhen. Hier muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Grenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten wird und dass Bar-Auszahlungen nicht möglich sind.

      4.) Zuschüsse für Mahlzeiten

      Ein anderer beliebter Trick sind Essenszuschüsse. Der Arbeitgeber darf jedem Angestellten einem Betrag von 6,10 Euro pro Tag zuschießen, die der dann für Pizza, Pommes und Co. ausgeben kann. Was auf den Tag gerechnet eher nach einem Kleckerbetrag klingt, kann sich im Jahr aber problemlos auf eine Summe von 1.342 steuerfreien Euros aufsummieren.

      5.) Vermögensberatung

      Sie haben eine private Vermögensanlage? Prima, dann lassen Sie die doch direkt von ihrem Chef mitfinanzieren! Mit bis zu 40 Euro im Monat ist das nämlich komplett steuerfrei möglich. Die genaue Höhe der legalen Zuschüsse wird in der Regel durch den Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt; gucken sie einfach mal nach, was für Sie persönlich drin ist!

      6.) Betriebliche Altersvorsorge

      Wer nicht jetzt, sondern erst später von den Zusatzleistungen profitieren möchte, sollte sich mit dem Chef mal über seine betriebliche Altersvorsorge unterhalten. Je nach Art der Vorsorgemaßnahme können die eingezahlten Beiträge während der sogenannten Anwartschaft entweder vollständig oder bis zu insgesamt 4% der Beitragsbemessung der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei bleiben. Hier gilt also: Jetzt informieren, später profitieren.

    Quellen:
    www.wiwo.de
    www.manager-magazin.de
    www.spiegel.de

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