Das Ende des Jahres naht – und mit diesem die Chance, nochmal so richtig zu sparen. Wie Privatpersonen die letzten Wochen des aktuellen Jahres am besten nutzen können, um so viel Geld wie möglich ins neue Jahr mitzunehmen, erläutern wir hier.
So kurz vor Weihnachten steht das Thema Steuern bei den meisten Menschen nicht unbedingt hoch im Kurs. Dabei lohnt es sich aber grade jetzt, nochmal einen Blick auf die Steuerunterlagen zu werfen, denn: Wer clever investiert, seine Ausgaben geschickt plant und die entsprechenden Belege sammelt, kann jetzt nochmal richtig Steuern sparen – manchmal sogar noch rückwirkend für die vorhergehenden Jahre. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Tipps und Regularien zusammengetragen, über die man auf jeden Fall Bescheid wissen sollte.
1.) Freiwillige Steuererklärung abgeben
Wer in einer Festanstellung arbeitet, muss sich in der Regel nicht mit der Einkommenssteuererklärung herumschlagen. Dass sich dennoch viele Arbeitnehmer entscheiden, genau das trotzdem zu tun, beweist, dass sich die freiwillige Steuererklärung definitiv lohnen kann. Mit Rückzahlungen können alle rechnen, die zum Beispiel Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend manchen können. Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung ist der 31. Dezember eines jeden Jahres; allerdings kann diese noch bis zu vier Jahren nach dem Ablauf des betreffenden Steuerjahres eingereicht werden. Wer also rückwirkend Ausgaben erstattet bekommen möchte, der sollte sich jetzt noch schnell die entsprechenden Unterlagen beschaffen.
2.) Sonderausgaben steigern
Zu den sogenannten Sonderausgaben zählen unter anderem finanzielle Aufwendungen wie Unterhaltszahlungen, Schulgeld oder Spenden, für die das Finanzamt einen jährlichen Pauschalbetrag von lediglich 36 Euro ansetzt. Da dieser schnell überschritten ist, können auch hier auf einfache Art und Weise steuerliche Vorteile generiert werden. So können zum Beispiel Spenden bis zu einer Höhe von 20% des Gesamteinkommens abgesetzt werden; bei Unterhaltszahlungen und Schulgeld können Beträge zwischen 13.000 und 16.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dementsprechend kann es sich also durchaus lohnen, manche Ausgaben vorzuziehen und diese bereits im laufenden statt erst im nächsten Steuerjahr zu tätigen.
3.) Heirat zum Jahresende
Natürlich sollte eine Steuerersparnis nicht der ausschlaggebende Faktor sein, wenn es um den schönsten Tag im Leben geht. Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass eine Eheschließung am Jahresende mit handfesten steuerlichen Ersparnissen einhergehen kann. Wer sein Ja-Wort noch vor dem Jahreswechsel gibt, darf mit Steuervorteilen für das komplette zurückliegende Jahr rechnen. Machen die Eheleute eine gemeinsame steuerliche Veranlagung geltend, wird der Partner mit dem höheren Einkommen in eine niedrigere Steuerklasse eingestuft und muss dementsprechend deutlich weniger ans Finanzamt abführen. Übrigens können auch Paare, die bereits verheiratet sind, noch ihre Steuerklassen wechseln und so durch eine geschickte Kombination ordentlich Geld sparen.
4.) Gesundheitskosten geltend machen
Ob Zuzahlungen für Medikamente, Ausgaben für Arztbesuche, medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel Brillen oder den Zahnersatz noch in diesem oder doch lieber im nächsten Jahr beglichen werden sollten, hängt in erster Linie davon ab, ob die Gesamtsumme der gesundheitsbezogenen Ausgaben im laufenden Jahr bereits die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschritten hat oder nicht. Diese ist in der Regel zwischen einem und sieben Prozent des Gesamteinkommens angesetzt – abhängig von Familienstand und -größe. Der Fiskus beteiligt sich nämlich nur an den Kosten, die über die festgelegte zumutbare Belastung hinausgehen. Wer also kurz davor steht, die persönliche Grenze zu überschreiten, sollte anstehende Anschaffungen oder noch ausstehende Zahlungen unbedingt noch in diesem Jahr tätigen und sich so steuerliche Vorteile sichern.
5.) Handwerker und Haushaltshilfen beauftragen
Die nächste Renovierung steht an? Dann sollten Mieter, Wohnungs- und Hausbesitzer, die die Grenze von 6000 Euro für Handwerkskosten im laufenden Jahr noch nicht überschritten haben, nicht zu lange warten, sondern am besten noch vor dem Jahresende die entsprechenden Reparaturen und Erneuerungen durchführen lassen. Wer pro Jahr mehr als den oben genannten Betrag in Renovierungen investiert und die Vergütung noch vor dem Jahresende überweist, kann hier ordentlich sparen: 20% der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten zieht das Finanzamt nämlich direkt von der Einkommensteuer ab. Das gleiche gilt übrigens auch für die Löhne und Sozialabgaben von selbstständigen oder angestellten Haushalts- und Gartenhilfen.
6.) Kindergeld sichern
Das Kindergeld ist besonders für Studierende und Lehrlinge eine wichtige finanzielle Stütze während der Ausbildung; um den vollen Betrag zu erhalten, müssen sie aber darauf achten, dass sie eine bestimmte (jährliche) Einkommensgrenze nicht überschreiten, da es sonst zu Kürzungen kommen kann. Allerdings erkennt die Kindergeldkasse Werbungskosten und Sozialabgaben an, die dementsprechend nicht zum Jahreseinkommen gerechnet werden. Um also unter der kritischen Einkommensgrenze zu bleiben, lohnt es sich, die entsprechenden Ausgaben noch bis zum Ende des Jahres geltend zu machen.
7.) Betreuungskosten absetzen
Hier können vor allem berufstätige Väter und Mütter richtig Steuern sparen: Das Finanzamt erkennt für jedes Kind 6000 Euro Betreuungskosten pro Jahr an. Davon können wiederrum 2/3 (allerdings maximal 4.000 Euro) als Werbungs- oder Sonderkosten geltend gemacht werden. Wer also sein Limit für das laufende Jahr noch nicht ausgeschöpft hat, für den lohnt es sich, schon im Dezember den Kita-Betrag für Januar zu überweisen und den Babysitter oder die Tagesmutter im Voraus zu bezahlen.
Quelle: Finanztest