Steuern und Co: Diese Änderungen erwarten uns 2016 – Teil I

Steuern
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Im neuen Jahr treten zahlreiche Gesetzesänderungen und Neuregelungen in Kraft, die oft mit erheblichen steuerlichen Einsparungen und anderen finanziellen Vorteilen einhergehen. Der erste Teil unserer Artikelreihe beleuchtet, was sich 2016 konkret für private Steuerzahler, Studierende, Familien und einkommensschwache Haushalte ändert.

Finanziell gesehen ist 2016 schon jetzt ein gutes Jahr, denn die nach Silvester in Kraft tretenden Änderungen bringen vielen unterschiedlichen Personengruppen signifikante steuerliche und andere monetäre Vorteile. Dabei sollte man allerdings beachten, dass diese oft auch mit neuen Regelungen und administrativen Vorgaben einhergehen, die es unbedingt zu beachten gilt. Aus diesem Grund haben wir hier die wichtigsten Fakten, Daten und Verordnungen zusammengefasst, die man 2016 auf jeden Fall kennen sollte.

Was ändert sich 2016 für…

…Studierende und Meisterschüler?

StudentenFreuen können sich 2016 alle, die sich noch im Studium oder in der Fortbildung zum Meister befinden und entsprechend Bafög beziehen, denn sie bekommen ganz ohne Aufwand höhere Beiträge. So werden mit Beginn des Wintersemesters 2016/17 die Bafög-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben. Damit steigt der Bafög-Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung auf maximal 735 Euro monatlich. Wer hingegen noch bei seinen Eltern wohnt, kann dann mit höchstens 537 Euro im Monat rechnen.

Noch früher profitieren alle, die Master-Bafög beziehen; hier werden die Zuschüsse bereits ab dem 1. August 2016 deutlich angehoben. Wie viel die Handwerker in der Aufstiegsfortbildung dann erhalten, hängt vor allem von ihrem Familienstand ab: Für Alleinstehende werden die Höchstbeträge von 697 auf 760 Euro angehoben, für Verheiratete mit einem Kind hingegen von 1222 auf 1238 Euro. Am meisten profitieren verheiratete Handwerker mit zwei Kindern: Hier steigt der monatliche Förderbetrag um ganze 141 Euro (von 1332 auf 1473 Euro an). Aber auch Alleinerziehende kommen nicht zur kurz: Ihr Anspruch erhöht sich von 907 auf 1003 Euro und wird außerdem durch einen monatlichen Zuschlag zur Kinderbetreuung in Höhe von 130 Euro ergänzt.

…private Steuerzahler?

Eine der wichtigsten Änderungen, die 2016 in Kraft tritt und jeden privaten Steuerzahler betrifft, ist die Steigerung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. Dieser wird um 180 Euro erhöht und dementsprechend 8652 Euro pro Person und Jahr betragen. Das bedeutet, dass nur die Einkünfte versteuert werden müssen, die über diesen Betrag hinausgehen. Bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften verdoppelt sich der Grundfreibetrag folglich auf 17.304 Euro pro Jahr.

Um die Mehrbelastung zu reduzieren, denen Steuerzahler durch die Kombination aus Preiserhöhungen, höheren Steuersätzen und Lohnsteigerungen ausgesetzt sind, wird es 2016 außerdem zu einer Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs kommen. Der sogenannte Grenzsteuersatz wird dann jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen greifen und so dafür sorgen, dass dem Steuerzahler am Ende des Tages mehr netto vom seinem brutto bleibt.

Eine gute Möglichkeit, nicht nur den eigenen Finanzen, sondern auch der Umwelt etwas Gutes zu tun, bietet 2016 vor allem auch die Anschaffung eines Elektroautos, denn: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden für ganze fünf Jahre komplett von der Kfz-Steuer befreit!

…Familien?

KinderFamilien mit Kindern erwarten 2016 einige eher kleine finanzielle Änderungen, die sich dennoch positiv auf die Haushaltskasse auswirken werden. So steigt das Kindergeld um zwei Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dementsprechend 190 Euro, für das dritte 196 Euro und für jedes weitere sogar 221 Euro. Aber Achtung: Mit der Erhöhung geht auch eine administrative Änderung einher. Wer 2016 weiter Kindergeld beziehen möchte, muss nicht nur die eigene Steuer-ID, sondern auch die des Kindes angeben. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar und soll vor allem dazu beitragen, in Zukunft doppelte Auszahlung zu vermeiden. Eltern sollten die entsprechenden Nummern also so schnell wie möglich angeben; die Möglichkeit zum Nachreichen haben sie allerdings noch über das ganze Jahr 2016 hinweg.

Neben dem Kindergeld können Familien auch noch beim Kinderzuschlag für Geringverdiener und dem Kinderfreibetrag profitieren: Während ersterer von 140 auf 160 Euro erhöht wird, steigt letzterer sogar um 96 Euro pro Kind. Damit erhöht sich die Summe der kinderbedingten Steuerfreibeträge für Aufwendungen, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung 2016 auf 7248 Euro pro Jahr und Kind und bringt dementsprechend vor allem Familien mit höherem Einkommen steuerliche Vorteile.

Änderungen werden sich auch beim Thema Unterhaltszahlungen ergeben, da sich diese ab dem 1. Januar 2016 erneut erhöhen. Wie viel dem entsprechenden Elternteil dann zusteht, hängt in erster Linie vom Alter des betreffenden Kindes ab: Für Kinder bis zum fünften Lebensjahr steigt der Mindestunterhalt um sieben Euro auf 335 Euro, Kinder zwischen sechs und elf erhalten mit 384 Euro acht Euro mehr im Monat und Zwölf- bis Siebzehnjährige können statt 440 mit mindestens 450 Euro pro Monat rechnen. Übrigens: Ab 2016 können 180 Euro mehr Unterhalt pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Ab Januar besteht dann die Möglichkeit, insgesamt 13.805 Euro als sogenannte Sonderausgabe geltend zu machen.

…Haushalte mit geringem Einkommen?

Um das Armutsrisiko zu verringern, unterstützt die Bundesregierung Alleinstehende oder Familien mit geringem oder fehlendem Einkommen bei der Bewältigung ihres finanziellen Alltags; einige dieser Leistungen sind im neuen Jahr ebenfalls von den anstehenden Regeländerungen betroffen.

2016 steigt der Hartz IV-Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 399 auf 404 Euro an. Partner in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft erhalten nach dem in Krafttreten der Neuregelung hingegen 364 Euro statt wie gehabt 360 Euro. Die Erhöhung der Regelsätze betrifft aber nicht nur Erwachsene, sondern auch deren Kinder: 2016 stehen Kindern unter sechs Jahren 237 Euro, Sieben- bis Vierzehnjährigen 270 Euro und 15- bis 18-jährigen 306 Euro pro Monat zu.

Änderungen wird es auch beim Thema Wohngeld geben, denn ab dem 1. Januar wird hier eine signifikante Erhöhung des Mietzuschusses umgesetzt. So hat zum Beispiel ein Zwei-Personen-Haushalt, der bisher 115 Euro erhielt, ab 2016 das Recht auf einen Zuschuss von 186 Euro! Da die konkrete Höhe des Wohngelds immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt, sollten sich alle in Frage kommenden Personen (zu denen übrigens auch oft Studierende zählen) schon jetzt erkundigen, ob sie von der geplanten Änderung betroffen sind und dementsprechend Anspruch auf eine Erhöhung haben.

Mehr zum Thema gibt es im zweiten Teil der Artikelreihe, die sich vor allem mit Änderungen für Unternehmen und Immobilienbesitzer sowie Neuregelungen im Gesundheits- und Bankenwesen beschäftigt (LINK!).

Quelle:
Spiegel.de
Impulse.de

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