Steuervereinfachung: neue elektronische Abrechnung bei Arbeitnehmern schafft gläserne Taschen

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Wie die Nachrichtennetzwerke heute melden, will Hans Eichel noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2006 einen ganz eigenen Schritt in Richtung Steuervereinfachung machen: Daten sollen direkt gemeldet werden. Der Steuerpflichtige muß keine Belege mehr sammeln – und hat vollkommen gläserne Taschen. Einfach, nich?

Offensichtlich bestehen Pläne, daß Arbeitgeber und Banken mindestens für Arbeitnehmer alle Daten direkt an das Finanzamt melden. Der Steuerpflichtige würde dann eine bereits ausgefüllte Steuererklärung erhalten, die er nur noch unterschreiben muß – oder ändern kann, was aber angesichts der schon vorliegenden Daten schwierig sein könnte.

Hierfür sind offensichtlich schon Vorarbeiten still und heimlich erledigt worden: so sollen ab 2005 die bisher bestehenden Lohnsteuerkarten zugunsten einer elektronischen Abrechnung entfallen. Damit ist eine Komponente des neuen Systems faktisch schon beschlossen. Die neuen Personenkennziffern, an deren praktischer Einführung die Finanzverwaltung jedoch noch knabbert, erleichtern die datenbankmäßige Abwicklung, und durch die ebenfalls schon in Kraft befindliche Zinsinfoverordnung (ZIV) wurde das Bankgeheimnis schon jetzt bei Einkünfte aus Kapitalvermögen vollkommen aufgehoben. Schließlich eignet sich das schon seit einiger Zeit bestehende Elster-Verfahren vermutlich als organisatorische Grundlage für die neuen Überwachungsnormen. Setzt man diese Mosaiksteine zusammen wird klar, daß solche Pläne faktisch schon länger bestehen und jetzt nur an die Öffentlichkeit gedrungen sind.

Auch die neuen Vorschriften über Rechnungen sind bereits ein Schritt in diese Richtung, denn sie sollen die Prüfung auf lückenlose Angabe aller Umsätze erleichtern. Damit scheint sich die Vorhersage des BWL-Boten zu erfüllen, daß wir auf dem Weg in eine virtuelle Steuerprüfung per Internet-Suchmaschine sind: auch wenn das System wie verlautet anfangs noch freiwillig und nur für Arbeitnehmer angewandt werden soll, ist die Entwicklungsrichtung im Steuerrecht jetzt wohl auch denen endgültig klar, die den Kopf richtig tief im Sand stecken hatten.

Es ist für die derzeitige ökosozialistische Regierung typisch, auf die selbstgeschaffene Krise mit weiterer Verknappung und Verschärfung der Kontrollen zu reagieren – anstatt die Märkte zu befreien und den Aufschwung nicht mehr Bahn fahren zu lassen, denn dann käme er endlich an. Die neuen noch dunkler drohenden Wolken am Steuerhorizont lehren uns aber auch, daß nach wie vor der Arbeitnehmer der Betrogene sein wird: für Unternehmer kann man ein solches System der Totalüberwachung nämlich nicht so leicht einführen. Sie werden also auch ab 2006 noch mehr Spielräume haben. Schließlich könnten sich diese neuen Vorschriften auch als neue Fördermaßnahme für Schwarzarbeit erweisen, denn Barzahlungen lassen sich auf diese Art nicht überwachen – und werden gewiß noch beliebter als sie ohnehin schon sind.

Links zum Thema: Die neue Personenkennziffer: Totalüberwachung unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit? | Zinsinformationsverordnung: Völlige Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Zinserträgen | Neue Vorschriften für Rechnungen: Übergangsfrist bis Ende Juni 2004 | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine (interne Links)

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