Nettogehalt – was ändert sich 2016?

Steuern 2016 Aenderungen
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Auch 2016 gibt es Änderungen im Steuergesetz, die sich auf das Nettoeinkommen auswirken. Zu einigen relevanten Daten gibt es noch keine verbindlichen Informationen, andere wurden bereits im Bundesgesetzblatt Nr. 30 verkündet. Eine Zusammenfassung gibt es hier.

Kindergeld & Kinderfreibeträge

Die Kindergeldbeträge sollen 2016 erneut steigen – das ist eins der Ergebnisse des „Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags“. Für das erste und zweite Kind erhält man 2016 demnach 190 € (2015: 188 €), für das dritte Kind 196 € (2015: 194 €) und für das vierte und alle weiteren Sprösslinge 221 € (2015: 219 €).

Auch der Kinderfreibetrag wird 2016 von derzeit 4.512 € auf 4.608 € steigen, das entspricht 2.304 € pro Elternteil. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Freibeträge für Erziehung, Betreuung und Ausbildung. Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag wurde 2015 um 600 € erhöht und bleibt auch 2016 auf dem Stand von 1.908 €; hat man mehr als ein Kind, gibt es für jedes weitere einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von je 240 € (bei zwei Kindern könnte dieser Entlastungsbetrag folglich bei insgesamt 2.148 € liegen).

Grundfreibetrag und Steuer

Aenderung der Steuern 2016Im kommenden Jahr wird der Grundfreibetrag von derzeit 8.472 € um 180 € erhöht und beträgt dann 8.652 €. Diese Beträge entsprechen denen, die Unterhaltspflichtige als außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Insgesamt sollen die Steuersätze minimal senken, dies macht laut test.de 2016 je nach Gehaltshöhe einen Unterschied im höheren zweistelligen und niedrigen dreistelligen Bereich aus – der Solidaritätszuschlag ist dabei noch nicht Teil der Kalkulationen.

Ziel der Gesetzesänderungen ist laut Bundesfinanzministerium ein „Ausgleich der kalten Progression der Jahre 2014 und 2015“. Sowohl der derzeitige Eingangssteuersatz von 14 % als auch der Höchstsatz von 45 % blieben dabei jedoch bestehen, obwohl sich die Beträge für Steuersatzgrenzen ändern würden.

Kirchensteuer ist immer noch grundgesetzeskonform

Nur in wenigen Staaten wird heutzutage eine Kirchensteuer erhoben. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied 2015, dass diese Steuer hierzulande immer noch rechtens ist (5 K 1028/14.KO). Ein Ehepaar hatte im Vorfeld gegen die Kirchensteuerpflicht geklagt, die Begründung: Sie verletze die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit und das Gleichbehandlungsgesetz; die Kirchensteuerpflicht sei zudem kein Teil der Religionsausübung und nicht mehr zeitgemäß.

Das Gericht argumentierte, Religionsfreiheit bestünde in den Entscheidungsmöglichkeiten des Individuums für oder gegen eine Religionszugehörigkeit; die Erhebung von Kirchensteuer sei konform mit Grundgesetz und EU-Recht.

Wer durch Taufe einer christlichen Gemeinschaft angehört und ein einkommensteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht, muss also auch weiterhin Kirchensteuer zahlen – diese beträgt bundesweit 9 % von der Lohnsteuer, nur in Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8 %.

Das eigene Nettogehalt berechnen

Stehen Gehaltsänderungen oder ein Wechsel der Steuerklasse an, empfiehlt sich die Nutzung von Gehaltsrechnern im Internet. Eine zuverlässige Quelle ist das Online-Vergleichsportal tarifcheck24.com, das nicht nur Freibeträge berücksichtigt, sondern auch die Unterschiede bezüglich Steuern und Sozialabgaben in den einzelnen Bundesländern.

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