Die rechtssichere Domain – Fallstricke bei der Namenssuche

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Kaum ein Unternehmen kommt heute noch ohne eigene Internetseite aus, für Onlineshops ist der Webauftritt ohnehin obligatorisch. Bei der Überlegung, welcher Domainname denn der richtige ist, sind verschiedene Aspekte zu beachten, so zum Beispiel hinsichtlich der Suchmaschinenoptimierung. Fallstricke können im markenrechtlichen Bereich lauern, denn ein Domainname darf keinesfalls die Rechte anderer verletzen. Die rechtssichere Domain zu registrieren, erfordert Achtsamkeit und Kenntnis der Rechtslage.

Rechtliche Stolpersteine bei der Auswahl des Domainnamen

Ein Domainname soll interessant klingen und zum Anklicken reizen, gut in Suchmaschinen ranken und zu den Seiteninhalten passen. Das ergibt sich aus den Gesichtspunkten des funktionierenden Marketings. Rechtlich gesehen ist bei der Auswahl vor allem darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Passiert dies, dann kann das zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen und die Domain muss gewechselt werden.
Was Domains übrigens mit beleidigten Würsten zu tun haben, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Fehlercheck bei der Domainauswahl

Bevor man sich endgültig für einen Domainnamen entscheidet und ihn registrieren lässt, sollte er auf folgende Punkte abgeklopft werden:

  • Der Domainname darf keinen fremden Markennamen enthalten, es sei denn, man hat sich schriftlich die Erlaubnis vom Rechteinhaber oder Unternehmen eingeholt.
  • Der Domainname darf keine Prominentennamen ohne Genehmigung enthalten.
  • Der Domainname darf keine Titel von Zeitschriften, Filmen oder PC-Programmen enthalten.
  • Sogenannte „Tippfehler-Domains“, die gezielt auf eine bekannte Domain hinweisen, sind ebenfalls nicht rechtssicher.
  • Städte- und Behördennamen oder Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen gehören ebenfalls nicht in den Domainnamen.

Die Haftungsfrage bei Domainrechtsverletzungen

Ist es zu einer Rechteverletzung gekommen, dann stellt sich zuallererst die Frage: Wer haftet? Grundsätzlich haftet der Domaininhaber. Dies ist die Person, unter deren Namen die Domain bei der DENIC , der zentralen Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top-Level-Domain „.de“. Allerdings muss er auch für die Verletzungen verantwortlich gemacht werden können. Eine weitere Möglichkeit der Haftung ist die Störerhaftung, die daraus entsteht, dass der Domaininhaber seine Kontrollpflichten vernachlässigt. Schließlich haftet unter gewissen Umständen auch der Admin-C, der administrative Ansprechpartner. Der Bundesgerichtshof hat hier allerdings mehrfach zu Gunsten des Admin-C entschieden, so zum Beispiel in den Urteilen vom 13.12.2012, Az. I ZR 150/11 und vom 09.11.2011, Az. I ZR 150/09.

Rechteverletzungen vermeiden

Durch verschiedene Maßnahmen kann vor der Registrierung oder dem Kauf einer Domain die Rechtssicherheit abgeprüft werden. Möglich ist dies zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:

  • Keine Blindregistrierungen von freiwerdenden Domains (expired domains)
  • Domainnamen ohne Endung in die Suchmaschine eingeben.
  • Markenrecherche für den Domainnamen durchführen, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Rechtssichere Webseite gestalten und rechtssicheres Impressum sowie rechtssichere AGB erstellen.

Was bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten ist, lesen Sie hier.

Quellen:

 

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