Exmatrikulation wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist rechtswidrig

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Exmatrikulation verletzt Grundrecht der Berufsfreiheit

Eine Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist nach § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar

Geklagt hatte ein Student der der Technischen Universität Ilmenau, der von seiner Hochschule mit Ablauf des Sommersemesters 2007 exmatrikuliert worden war, nachdem er den gemäß § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltegesetz vorgeschriebenen Verwaltungskostenbeitrag nicht gezahlt hatte.

Quelle: kostenlose-Urteile.de

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