Die Aktiengesellschaft gehört zu den Kapitalgesellschaften und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtliche Grundlage der Aktiengesellschaft ist das Aktiengesetz. Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt.
Die Haftung der AG beschränkt sich auf die Höhe der Kapitaleinlage. Das vorgeschriebene Haftungskapital bei Gründung muss mindestens 50.000 Euro betragen. Durch die §§ 23-53 AktG legt der Gesetzgeber zwingende Vorschriften bei der Gründung einer AG fest.
Die Leitungsbefugnis der AG liegt bei drei gesetzlich dafür vorgesehenen Organen: dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan, der Hauptversammlung sowie dem Vorstand.
Auch eine Einzelperson kann nach § 2 AktG mittlerweile ein AG direkt gründen. Die Höhe des Haftungskapitals bleibt davon jedoch unberührt.
könnt besser sein
cool, dass am anfang was von kapitalgesellschaft geredet wird und dann kommt: andere besucher haben auch (…) gelesen :
was ist eine Kaptitalgesellschaft ?
stimmt, blöd. dieser artikel war auch nur ein Test. Mehr zu Kapitalgesellschaft im Gründerlexikon (mit Video) http://www.gruenderlexikon.de/kapitalgesellschaft
Sorry.