Kostenrechnung: Rechenmethoden und Rechenfehler bei der kalkulatorischen Abschreibung

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Vor einigen Tagen machten wir uns an dieser Stelle Gedanken über die häufigsten Fehler bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten. Heute denken wir mal über die kalkulatorische Abschreibung nach, denn auch dort werden bestimmte Fehler mit großer Ausdauer wiederholt – nicht nur von den Industrie- und Handelskammern.

Hauptanlaß dürfte hier die Verwechslung mit der steuerlichen Abschreibung sein. Während die Abschreibung nach §§7 ff EStG (und damit indirekt im Wege der Maßgeblichkeit auch die handelsrechtliche Abschreibung) der bilanziellen Bewertung dient, ist die kalkulatorische Abschreibung eine Refinanzierungsabschreibung. Sie dient der Finanzierung eines künftigen Ersatzwirtschaftsgutes und muß daher auf den Wiederbeschaffungswert des Ersatzgegenstandes und nicht etwa die Anschaffungskosten des bestehenden Objektes gerichtet werden. Diese grundlegende Abgrenzung ist leider nicht nur vielen Praktikern, sondern auch vielen Dozenten und gar vielen Professoren unbekannt.

Der AK-Fehler

 

 
Der AK-Fehler
Der AK-Fehler

Häufigster Fehler ist dann auch, den (prognostizierten) Schrottwert SW des bestehenden Wirtschaftsgutes von den aktivierten Anschaffungskosten AK des vorhandenen Wirtschaftsgutes abzuziehen, und die Differenz über die Nutzungsdauer n abzuschreiben.

 

Die kalkulatorische Abschreibung, die nur im internen Rechnungswesen vorkommt, wird hier mit steuerlichen Verfahren und Methoden vermischt. Es mag verwirrend sein, daß unter dem Abschreibungs-Begriff zwei eigentlich vollkommen unterschiedliche Dinge wie bilanzielle Bewertung bestehender Wirtschaftsgüter und Refinanzierung künftig zu beschaffender neuer Vermögensgegenstände erfaßt werden, aber dies zu erkennen ist im Rahmen der Aus- und Fortbildung im Rechnungswesen von fundamentaler Bedeutung. Wer dies erkannt hat, kommt zu zwei Schlußfolgerungen:

 

 
Die richtige Rechenmethode
Die richtige Rechenmethode

Einzig richtige einfache Methode ist, vom zunächst zu schätzenden Wiederbeschaffungswert WBW des künftigen Ersatzwirtschaftsgutes den Schrottwert SW des bestehenden Vermögensgegenstandes zu subtrahieren, denn dieser Betrag muß am Ende der technischen Lebensdauer ja finanziert werden – am Ende der technischen (und nicht etwa der steuerlichen!) Lebensdauer: es ist daher auch für die Nutzunghsdauer n nicht ein Wert aus einer amtlichen AfA-Tabelle einzusetzen, sondern ein technisch zu begründender Nutzungsdauer-Wert ntechn. Nur so kommt man zu einer echten Kostenabschreibung (und nicht zu einer Aufwendung).

 

Die Schätzung des Wiederbeschaffungswertes

Oft wird gefragt, wie man an den Wiederbeschaffungswert kommt, wenn der noch Jahre, u.U. Jahrzehnte in der Zukunft liegt. Dies ist natürlich ein Problem der Prognose, und wir wissen alle daß Prognosen insbesondere schwierig sind, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen. Die Wirtschaft ist aber ein Phänomen der Gesellschaft (und nicht der Natur), so daß es keine genauen Aussagen gibt, nichtmal über die Gegenwart. Verschiedene Schätzmethoden sidn also verbreitet und allemal besser als der AK-Fehler.

 

 
Ein einfacher Vorschlag für die WBW-Schätzung
Ein einfacher Vorschlag für die WBW-Schätzung

Grundsätzlich bleibt eine detaillierte Antwort auf diese Frage einem künftigen Artikel vorbehalten, denn das würde den hier gegebenen Rahmen sprengen. Insbesondere bei technischen Anlagegütern hat sich aber die Schätzung mit Hilfe der Zinsrechnung bewährt. Hierbei wird der Anschaffungskostenwert des bestehenden Vermögensgegenstandes einfach um die Inflation über die technische Nutzungsdauer verzinseszinst. Dies setzt weitgehend stabile Märkte voraus und paßt meist ganz gut bei Industriemaschinen, ist für ideologisch eingeschränkte und planwirtschaftlich verzerrte Märkte wie im Energie-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich meist ungeeignet.

 

Weitere Rechenmethoden

Nicht immer ist die vorstehende lineare kalkulatorische Abschreibung angemessen. Zwar ist die Kostenrechnung nicht durch Rechtsvorschriften reglementiert, so daß degressive oder gar progressive Verfahren der kalkulatorischen Abschreibung möglich und zulässig sind, aber sie sind selten. Häufiger ist die kalkulatorische Leistungsabschreibung angemessen:

 

 
Die kalkulatorische Leistungsabschreibung
Die kalkulatorische Leistungsabschreibung

Hierbei wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert WBW und SchrottwertSW durch die mögliche Maximalleistung Xmax dividiert und für jede Rechnungsperiode mit der in der betrachteten Periode tatsächlich erbrachten Leistung XPeriode multipliziert.

 

Die Methode setzt einzig ein Zählwerk oder eine sonstige Leistungserfassung und die Angabe einer technischen Gesamtkapazität für die ganze Lebensdauer der Anlage voraus, was bei nahezu allen größeren Maschinen gegeben ist. Die Leistungsabschreibung ist insbesondere sinnvoll, wenn die Beanspruchung der Anlage stark schwankt.

Knaller in Prüfungen und die Folgen

Leider sind selbst solch einfache Grundlagen wie die hier dargestellten Grundzüge oft weder Aufgabenautoren noch Prüfungsausschüssen hinreichend bekannt. Das führt zu weitverbreiteten Fehlern – mit den bekannten Folgen für Teilnehmer, die es richtig machen aber als falsch korrigiert werden. Die Teilnehmer der Prüfungen vor den Industrie- und Handelskammern wissen vermutlich genau, was ich meine. Für sie kann die Verwechslung von WBW und AK den doch recht wesentlichen Unterschied zwischen Sein oder Nichtsein ausmachen. Ihnen wird also eine sorgfältige Durchsicht der Korrektur und ggfs. eine Rüge fälschlicher Falschkorrekturen empfohlen. Den Aufgabenautoren, von denen ich aus den Logfiles weiß, daß sie hier recht zahlreich rumstürzen, wird nicht minder dringend empfohlen, alte Fehler nicht zu wiederholen.

Links zum ThemaKostenrechnung: Die häufigsten Fehler bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten | Die Kraft der zwei Abschreibungen, oder warum alle Anlagegüter doppelt abgeschrieben werden (sollten) | Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung (interne Links)

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