Arbeitsverhältnis – Freiberuflichkeit – Gewerbe: die grundlegende Unterscheidung

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Nachdem der BWL-Bote sich schon vor einiger Zeit grundlegend über die Definition des Arbeitsverhältnisses ausgelassen hat, wurde immer wieder gefragt, was eigentlich der fundamentale Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen sei. Insbesondere im Forum für Betriebswirtschaft werden immer wieder Debatten zur Selbständigkeit geführt – kein Wunder bedenkt man die reale Steuerquote bei Arbeitnehmern. In diesem Artikel schaffen wir Klarheit über die grundlegende Abgrenzung – in Gestalt einer Lehrfolie, im Unterricht zu verwenden.

So befinden sich die grundlegenden Vorschriften zwar in den §§611 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), aber das Regelwerk aus dem 19. Jahrhundert kennt zunächst nur den Dienstvertrag und keinerlei grundlegende Definitionen. Es wundert daher nicht, daß ganz unvermittelt z.B. in §622 BGB auf einmal vom "Arbeitsverhältnis" die Rede ist, ohne daß dies irgendwo klar definiert worden wäre. Ein Framework, wie heutzutage im internationalen Rechnungswesen, gab es in den Gesetzeswerken des alten Preußen noch nicht. Hinzu kommen das Handelsgesetzbuch (HGB), die Gewerbeordnung (GewO), das Einkommensteuergesetzbuch (EStG) und eine schier unüberschaubare Vielzahl spezieller Detailregelungen. Kein Wunder, daß das deutsche Arbeitsrecht verkrustet und schwer handhabbar geworden ist.

Hier schafft die nachfolgende Lehrfolie Übersicht, die die wichtigsten Rechtsquellen und zugrundeliegenden Definitionen aus so unterschiedlichen Rechtsquellen wie dem BGB, dem Einkommensteuerrecht oder der Gewerbeordnung zusammenfaßt. Die Gliederung ist gleichermaßen für Dozenten und für Lernende gedacht und soll übermäßiges Mitschreiben im Unterricht sparen:

Besitzer der BWL CD finden diese Folie im Skript "Arbeitnehmer.pdf" und im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling im Stichwort "Gewerbe", dort jeweils mit weitergehenden Erläuterungen. Auch wer die CD nicht besitzt, darf selbstverständlich die hier präsentierte Übersicht verwenden – Kopieren, als Handout ausgeben oder an andere weiterreichen ist selbstverständlich erlaubt!

Diese Lehrfolien kann man auch durch einen Rechtsklick auf die Adresse http://www.bwl-bote.de/pdf/20070902.pdf zum Ausdrucken und Benutzen im Unterricht herunterladen.

Links zum Thema: Rechtsgrundlagen: was ist eigentlich ein Arbeitsverhältnis? | Forum für Betriebswirtschaft | Reale Steuerquote bei Arbeitnehmern (interne Links)

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