Viele Praktiker bedienen sich der Kostenrechnung, ignorieren aber die ihr zugrundeliegenden spitzfindigen Definitionen. Es wundert daher nicht, daß viele Fehler gemacht und unbrauchbare Ergebnisse erzielt werden. Und viele Prüfungen vergeigt werden, denn die Aufgabenlyriker lieben die Feinheiten der kostenrechnerischen Definitionen. Die Verwechslung von variablen und veränderlichen Kosten ist ein gutes Beispiel, denn was ähnlich klingt ist noch lange nicht dasselbe.
So werden die Kosten nach Zurechenbarkeit auf die Kostenträger in Einzel- und Gemeinkosten und nach Zusammenhang mit einer Bemessungsgrundlage in fixe- und in variable Kosten eingeteilt: nach Zusammenhang der Kostenhöhe mit einer Bemessungsgrundlage, und da fangen die Probleme an.
Veränderlich ist nämlich alles, wählt man nur den richtigen Blickwinkel: so ändert sich bekanntlich auch die Miete, nur tut sie das nicht nächste Woche – aber vielleicht nächstes Jahr. Alle Kostenarten sind also veränderlich, aber nicht alle sind auch variabel:
Die Definition der variablen Kosten führt eine Leistungsgröße ein. Variable KOsten ändern sich, wenn sich diese Leistungsgröße ändert. Die Miete ist damit veränderlich, aber eine Fixkostenart, denn sie hängt nicht von der Zahl der in der gemieteten Werkshalle produzierten Exemplare ab. Auch die Telefonkosten sind veränderlich, aber eine Fixkostenart – außer wir sind eine Telefonmarketingfirma. Dann hängen sie mit der Leistung zusammen und sind variabel. Kalkulatorische Kosten sind stets Fixkosten, auch wenn sie sich (wie beispielsweise das kalkulatorische Wagnis) verändern können; die kalkulatorische Abschreibung aber ist die einzige Ausnahe: wird sie nach Leistungseinheiten einer Maschine bemessen, so wird sie variabel. Ja, das ist schwierig – aber eben von sehr grundlegender Bedeutung.
Man muß daher in jedem einzelnen Fall eine sorgfältige Prüfung vornehmen um zu entscheiden, was fix und was variabel ist – und dabei kommt es auf den Standpunkt an. Definitionen wie LMN und LMN sind daher dem Grunde nach überflüssig, weil sie nichts Neues enthalten. Was wir haben, reicht völlig aus. Man muß es nur richtig anwenden: zum Beispiel kann man von ausbringungsmengen- oder prozeßvariablen Kosten sprechen. Nur die Bemessungsgrundlage ändert sich, nicht aber die grundlegende Definition.
Auch die Branche spielt eine Rolle: sind Lohnkosten am Werkstück in Handwerks- und produzierenden Betrieben i.d.R. variabel, so sind die Lohnkosten des Kellners am Gast stets fix. Nur der Wareneinsatz ist eine variable Kostengröße in der Bewirtung – und das Hotel hat gar keine variablen Kosten – es sei denn, es vergibt die Reinigungsarbeiten nach Zahl der Übernachtungen an externe Firmen. Dann wären deren Kosten variabel.
Solche spitzfindigen Kostendefinitionen gehören aber zu den fundamentalen Grundlagen des Controlling-Gesamtmodells. Wer sie nicht richtig anwendet, kann auch keine ordentliche interne Unternehmenssteuerung ins Werk setzen – was aber gerade der praktische Nutzen solcher theoretischen Grundlagengefechte ist. Wer sich damit herumschlägt, tut das also fürs Leben, und nicht für die Prüfung. Oder jedenfalls nicht nur:
Die Aufgabenpoeten bauen aus solchen Grundlagen nämlich knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung (noch ein Beispiel,ein weiteres Beispiel). Wer da nicht scharf zurückschießt, der wird erschossen – oder hat sich zwei Jahre lang die Wochenenden umsonst mit Lehrveranstaltungen um die Ohren gehauen. So einfach ist das, in der Prüfung wie im richtigen Leben.
Links zum Thema: LMI und LMN: überflüssige Definitionen in der Prozeßkostenrechnung | Controlling: Das Grundmodell nach Horváth und die Folgen | Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 1 von 3 | Teil 2 von 3 | Teil 3 von 3 (interne Links)