Fax-Spam: Der BWL-Bote stellt Strafantrag gegen »carking.de«

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Schon im vergangenen Sommer berichtete der BWL-Bote mehrfach über die Machenschaften des ungarischen Fax-Spammers »Köz-Szol-Ker Kft« (vgl. auch die Fortsetzung). Inzwischen gibt es eine neue Art von Fax-Spamming, der eine Gesetzeslücke im reformierten Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) ausnutzt. Der BWL-Bote hat daher Strafanzeige gegen die Firma »carking.de« wegen Datenschutzverstoßes gestellt. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir an dieser Stelle berichten.

Das Spam-Fax des Autokings

Eigentlich ist es ganz eindeutig: das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) legt seit seiner Reform im vergangenen Jahr in §7 Abs. 2 UWG klipp und klar fest, daß eine "unzumutbare Belästigung" begeht, wer "unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post" wirbt "ohne daß eine Einwilligung der Adressaten vorliegt". Spammen verboten, so einfach ist das. Dennoch erhielt ich am 15. März das nebenstehende Fax, und das ist, was das Gesetz für illegal erklärt, denn mit dem Absender habe ich keinerlei Geschäftsbeziehung. Und eine Einwilligung zur Nutzung meiner Faxnummer haben die schon lange nicht.

Das ist, wo die Schwächen des neuen UWG ins Spiel kommen, denn konnte nach der früheren Rechtslage so ziemlich jeder kostenpflichtige Abmahnungen schreiben (lassen), ist dieses Recht jetzt auf Konkurrenzen, rechtsfähige Verbände und eine kleine Zahl anderer Stellen beschränkt worden (§8 Abs. 2 UWG). Eine klare Rechtslücke, denn der Rechtsweg des Verbrauchers ist lang und steinig. Darauf bauen die Spammer, solche wie der CarKing.

Aber Hilfe ist nicht fern, wenn man weiß, wie es geht. Eine (kostenlose) Whois-Abfrage auf der Seite der DENIC e.G. offenbart den Inhaber der "carking"-Seite, aber das Telefonbuch schweigt sich über dieses zweifelhafte Unternehmen aus. Ein so billiger, so berühmter Unternehmer ohne Telefon? Der (bei DENIC) ersichtliche Provider des Autokings reagiert prompt und "ergreift Maßnahmen", sagt aber nicht, welche. Das reicht mir nicht. Zum Glück stehen bei DENIC auch die Adressen, und der Autokönig hat ein Impressum. Also schreibe ich eine datenschutzrechtliche Offenlegungsanforderung, zur Nachahmung übrigens sehr empfohlen. Doch der Autokönig zieht es vor zu schweigen – auch auf das an seine Privatadresse geschickte gleichlautende Schreiben (das wir hier zum Schutz seiner Privatsphäre nicht veröffentlichen) – und nachdem er mir telefonisch Offenlegung zugesagt hat!

Regelmäßige Leser des BWL-Boten wissen, daß dieser nicht gerne klein beigibt. Wir haben also mit dem gestrigen Tag einen Strafantrag wegen Datenschutzverstoßes bei der Polizei in Duisburg gestellt, denn der Autokönig verarbeitet meine Daten ohne Einwilligung und verweigert die datenschutzrechtliche Offenlegung. Mal sehen, was die Strafverfolger davon halten.

Natürlich ist mir klar, daß die das nicht selber machen, und hier wird es erst richtig interessant. Der zweifelhafte Autokönig hat sich natürlich einen Dienstleister genommen, und ich will wissen, wer das ist. Sollte ich das erfahren, was ich hoffe, lösen sich vielleicht eine Vielzahl weiterer FaxSpam-Fälle, denn am gleichen Abend des 15. März erhielt ich mehrere weitere Spam-Faxe, in denen für andere Produkte geworben wurde. Ein Zufall oder steckt derselbe Spammer dahinter?

Wir werden es herausfinden und an dieser Stelle berichten.

Links zum Thema: Fax Spam: so funktioniert das schmutzige Geschäft | Fax Spam: weitere Erkenntnisse über die »Köz-Szol-Ker Kft« (interne Links) | DENIC e.G. (externer Link)

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