Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über die Reform der Rentenbesteuerung insbesondere durch das Alterseinkünftegesetz berichtet. Wenig bekannt ist hingegen, daß durch einen neuen Datenabgleich zwischen Rentenversicherungsträgern und Finanzbehörden ab 2005 Steuersünder, die ihre Rentenbezüge bisher nicht angegeben haben, auffliegen könnten. Wer das vermeiden will, sollte also schnell noch eine Selbstanzeige schreiben: die führt zwar zur zinslichen Nachversteuerung, aber auch zur Straffreiheit.
So werden ab 2005 von den öffentlichen Zwangsrentenversicherungen wie auch allen Lebensversicherungen Daten der ausgezahlten Renten an die Finanzverwaltung gemeldet. Diese kann dann genau sehen, wer was für Renten von wem in welcher Höhe bezieht – und diese Erkenntnisse mit früheren Steuererklärungen abgleichen. Das kann katastrophale Folgen haben, denn die Finanzämter können bis zu zehn Jahre zurück (Verfolgungsverjährung) die Steuererklärungen mit den Daten der Rentenversicherer vergleichen. Bei Aufdeckung von Mogeleien können neben Nachforderungen und Verzugszinsen von 0,5% pro Monat (!) auch Steuerstrafen wegen Steuerhinterziehung festgesetzt werden.
Hier hilft eine Selbstanzeige nach §371 AO, die in den meisten Fällen strafbefreiend wirken kann. Ob Zinsen und Nachforderungen festgesetzt werden, hängt vom Einzelfall ab, denn nicht immer hätten in der Vergangenheit vom Rentner verschwiegene steuerpflichtige Renten auch tatsächlich zu einer Steuerfestsetzung geführt. Ob man wirklich mit einer Nachforderung rechnen muß, sollte man also vorher prüfen, denn eine Steuerhinterziehung liegt nur vor, wenn man auch Steuern verkürzt hat – was nicht der Fall ist, wenn ohnehin keine Steuer festgesetzt worden wäre. Wer aber eine Selbstanzeige schreibt, riskiert auf jeden Fall eine Tiefenprüfung – auch verdachtsunabhängig. Unabhängig von der Frage der Selbstanzeige wäre zudem zu prüfen, inwieweit die Regelungen zur Steueramnestie im konkreten Einzelfall anwendbar wären.
Wer jetzt einen steigenden Adrenalinspiegel verspürt, ist damit nicht alleine, denn man schätzt, daß bis zu 2 Mio. Rentner ihre Renten nicht angegeben haben. Die Finanzbehörden kriegen also zu tun: Auf zur fröhlichen Rentnerhatz!
Insgesamt ist dies eine Beispiel, wie der Staat durch immer tiefere Offenlegungs- und Informationspflichten dem Bürger immer besser in die Tasche greifen kann. Die amtliche Terroristenjagd, die wir unter der Regie von Otto Schily, dem einstigen Anwalts eben dieser Terroristen, seit 2001 erleben, hilft also auch, die bekanntlich stets unter Engpässen leidenden Staatskasse aufzufüllen. Wie praktisch!
Links zum Thema: Alterseinkünftegesetz heute im Bundestag beraten | Rentenkürzung: Betriebsrentner legen Verfassungsbeschwerde ein | Details zur Steueramnestie ab 2004 | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine (interne Links)