Als UMTS auf den Markt kam, habe ich mit gleich in den ersten Tagen eine Vodafone-UMTS-Karte gekauft. WLAN ist noch nicht richtig aus dem Knick gekommen und GPRS war einfach zu langsam. Leider hat Vodafone es erst fünf Monate später geschafft, die alte GPRS-Karte zu deaktivieren – nach mehreren Beschwerden. Das würde eigentlich niemanden vom Hocker reißen, wäre da nicht ein paar interessante Details.
Ich hatte mich nämlich darüber beschwert, daß noch im Juli die Grundgebühr für die GPRS-Karte abgebucht wurde, und den entsprechenden Rechnungen widersprochen. Schon eine Woche später, also blitzschnell im Vergleich zur Reaktionsgeschwindigkeit der Telekom, erhielt ich ein Fax, in dem die Schließung des GPRS-Zuganges bestätig und die Rückerstattung der zuvielgezahlten Gebühr angekündigt wird.
Mit dem gleichen Einspruch hatte ich mich aber auch über Werbeanrufe beschwert, die eindeutig von Vodafone ausgehen. Solche Werbeanrufe sind lästig, aber nach dem neuen UWG unter Umständen zulässig. Mit Bezug auf diesen Teil der Beschwerde enthielt das Fax von Vodafone den hochinteressanten Satz, man habe den "Werbeanzeiger zur Weitergabe an Dritte aus dem System gelöscht". Was aber ist ein Werbeanzeiger?
Es scheint, daß hier ein kapitaler Fehler passiert ist: ich hatte mich nämlich (zunächst) nur über die Werbeanrufe von Vodafone beschwert. Jetzt bestätigt man mir aber, meine Telefonnummern keinen Dritten mehr weiterzugeben, was im Umkehrschluß natürlich heißt, daß genau dieses bisher sehr wohl geschehen ist. Vodafone gibt also zu, die Daten der Kunden ganz offenbar ohne deren ausdrückliche Einwilligung an "Werbepartner" (Spammer?) weiterzuverkaufen.
Hier lohnt ein Blick ins Gesetz. Nach §7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG kann hier nämlich eine "unzumutbare Belästigung" vorliegen. Ob die in Nr. 2 der Vorschrift genannte "mutmaßliche Einwilligung" der Telefonkunden vorliegt, darf angesichts der zahlreichen Antispam-Foren bezweifelt werden. Handelt Vodafone also rechtswidrig? Und wie ist es mit denen, die vom Telefonriesen für Spamzwecke die Daten kaufen, mit denen der Kunde aber ganz sicher keine Geschäftsbeziehung hat?
Während Vodafone ganz offensichtlich auf meine Beschwerden in angemessener Weise reagiert hat zeigt uns dies, daß wer dort einen Vertrag abschließt, seinen Widerspruch zu Telefon- und SMS-Werbung möglichst gleich erklären sollte. Dann könnten SMS wie die Nebenstehende bald der Vergangenheit angehören.
Links zum Thema: Service in Deutschland: wie die Telekom Umzugsaufträge bearbeitet | Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG): Eckpunkte der anstehenden Reform | Fax Spam: so funktioniert das schmutzige Geschäft | Fax Spam: weitere Erkenntnisse über die »Köz-Szol-Ker Kft« | Fernseh-Werbeblocker erlaubt: Am Beginn einer Revolution der Marktkommunikation (interne Links)