Rentenkürzung: Betriebsrentner legen Verfassungsbeschwerde ein

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Im Streit um die Einführung des doppelten Zwangskrankenversicherungsabzuges, der seit Anfang des Jahres auf Betriebsrenten erhoben wird, ist in Rekordzeit vor das Bundesverfassungsgericht getragen worden. Die Seniorenorganisation "Graue Panther" will kommende Woche im Namen von hunderten Rentnern eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.

Wie wir an dieser Stelle am 1. Januar berichteten, wird seit Anfang des Jahres auf Betriebsrenten der volle Zwangsversicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit ca. 15% (Krankenversicherung) plus 1,7% (Pflegeversicherung) erhoben, und nicht mehr der halbe Beitrag, wie es auch im Rahmen von Arbeitsverhältnissen üblich ist. Zudem wird dieser Abzug nunmehr auch auf die bislang völlig beitragsfreien Einmalauszahlungen fällig, was bedeutet, daß von jeder Kapitalzahlung sogleich ca. 16,7% von den Zwangssozialversicherungen angezogen werden. Die Effektivverzinsung vieler Direktversicherungen ist damit auf einmal negativ geworden. Dies trifft besonders die Rentner hart, die das Kapitalwahlrecht schon zugunsten einer Kapitalzahlung ausgeübt hatten, und nun auf diese Art abgezockt werden. Es liegt auf der Hand, daß hier ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen könnte, denn andere Formen der kapitalgedeckten Altersvorsorge unterliegen keinem solchen Abzug. Hätten die fraglichen Rentner als keine betriebliche Direktversicherung, sondern eine allgemeine kapitalbildende Rentenversicherung gehabt, so wären Sie nunmehr in einer weitaus besseren finanziellen Lage.

Inwieweit das nunmehr anstehende Verfahren zu einer grundsätzlichen Reform des verkrusteten Systems beitragen kann, bleibt indes abzuwarten. Die Politik hat mit ihren Vorschlägen zur sogenannten Bürgerversicherung im vergangenen Jahr schon erkennen lassen, daß Sie noch immer nicht an einen grundsätzlichen Systemwechsel weg von den derzeitigen sozialistischen Zwangssystemen denkt. Ob ein Urteil aus Karlsruhe da zu marktwirtschaftlichen Reformen führen kann, darf immerhin bezweifelt werden.

Die Sache ist übrigens auch in einer anderen Hinsicht noch lange nicht ausgestanden: Ab 2005 plant die Bundesregierung nämlich eine Reform der Rentenbesteuerung, insbesondere der Ertragsbesteuerung gemäß §22 Satz 1 EStG. Dies wird vermutlich dazu führen, daß viele Rentner, die derzeit keine Steuern mehr zahlen, plötzlich wieder veranlagt werden, also die ältere Generation weiter abzocken. Wie man die Altersversorgung in diesem Land sichern will, da man sie nunmehr noch mehr belastet, ist indes schleierhaft.

Links zum Thema: Zwangssozialbeiträge auf Direktversicherungen: Massive Kürzung durch die Hintertür | Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt | Bürgerversicherung: Die Leitbilder der Zwangsmentalität | »Familienkasse«: Die nächste Zwangsversicherung? (interne Links) | Die Grauen Panther (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Ertragsanteil an einem Rentenrecht", "Pensionsanwartschaft", "Pensionsfonds", "Pensionskasse", "Pensionsrückstellungen", "Pensionsrückstellungen, Bilanzausweis von", "Rente", "Rentenbesteuerung", "Rentenrechnung". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Versicherung.pdf". [Excel]: "Rente Zinsberechnung.xls", "Rente.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

 

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