Fehler in IHK-Prüfungen: Die »Idealquote«

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Wo gearbeitet wird, wir wissen es wohl, da werden Fehler gemacht, denn nichtig ist alles Menschenwerk. Fehler an sich sind auch nichts Schlechtes, sondern eine Chance, sich in Zukunft zu verbessern. Das freilich setzt Lernfähigkeit voraus, an der es aber bei den Dichtern und Denkern der Aufgabenausschüsse der Industrie- und Handelskammern bisweilen etwas zu mangeln scheint. Die Prüfungspoeten wiederholen nämlich die gleichen Fehler nämlich immer wieder.

Jetzt da die ersten Fortbildungsprüfungen zum Beispiel zum "Geprüften Technischen Betriebswirt" geschrieben wurden, sammeln sich die ersten Teilnehmerexemplare auf meinem großen Korrekturschreibtisch und harren der Dinge, die da kommen mögen. Doch bevor ich das erste Exemplar zu Hand nehme, schaue ich mir das Aufgabenwerk gründlich durch. Dabei entdecke ich wieder dieselben Kalauer.

So soll in einer Aufgabe die Eigenkapitalquote interpretiert werden. Geforderte Antwort des Prüfungsteilnehmer ist, daß die in dem Beispiel genannte Eigenkapitalausstattung die "Idealquote" von 50% nicht erreiche, aber gerade die "1:2-Regel" erfüllt sei. Au weia…

Jeder verständige Bilanzanalytiker weiß, daß Anlagevermögen nur langfristig finanziert sein sollte. Das Anlagevermögen bestimmt damit die notwendige Eigenkapital- oder Darlehensdeckung, aber das notwendige Anlagevermögen bestimmt nur der Markt. Viele Industriebetriebe aber beispielsweise auch Speditionen oder Verkehrsbetriebe brauchen aus Marktgründen viel Anlagevermögen und daher auch eine hohe Eigenkapitalquote; manche Dienstleister dagegen kommen oft mit wenige Anlagevermögen und damit auch mit wenig Eigenkapital aus. Wird zudem Anlagevermögen geleast (und nicht gekauft), so kann dies auch die mindeste Eigenkapitalquote senken. Die Forderung nach einer starren Eigenkapitalquote ist also Unsinn, und sogar die Deutsche Bank, auch nach der Hypothekenkrise nicht gerade insolvenzverdächtig, würde mit Pauken und Trompeten durch die IHK-Prüfung fallen.

Warum aber wird dieser offensichtliche Fehler immer wiederholt? Warum ist man nicht bereit einzusehen, daß es eben keine "Idealquote" gibt – außer vielleicht eine 1. Anlagedeckung > 100%, die aber bei gleichzeitiger Gewinnerzielung schon aus Leverage-Gründen keiner erreichen will?

Die Welt ist nicht so einfach, wie eine Kammerprüfung, sondern noch viel komplexer. Das mag für Prüfungsteilnehmer nicht gerade ein Trost sein, aber für Aufgabenlyriker und Prüfungspoeten sollte es ein Anreiz sein, wenigstens die Grundkonzepte der Kennzahlenrechnung angemessen zu würdigen. Fehler können gemacht werden, dagegen ist nicht an sich nichts einzuwenden, aber bitte jeder Fehler nur ein einziges Mal.

Links zum Thema: Fehler in IHK-Prüfungen: Die »2:1-Regel« | Wann Verschuldung sich lohnt | Fehler in IHK-Prüfungen: wieder mal die Bilanzanalyse | Fehler in IHK-Prüfungen: wieder eine neue Knallschote | Skript zum Jahresabschluß nach HGB | Skript zur Rechnungslegung nach IAS/IFRS (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Bilanzanalyse nach HGB", Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

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