Vorausschau auf das Bilanzkontrollgesetz

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Die Bundesregierung will mit zusätzlichen Bilanzprüfungen börsennotierter Unternehmen den Anlegerschutz verstärken und das letztlich doch erheblich angeschlagene Vertrauen in die Kapitalmärkte wieder verbessern. Zu diesem Zweck wird derzeit das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vorbereitet, das voraussichtlich am 18. Februar beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Das derzeit im Entwurf vorliegende Gesetz ist einer der wichtigsten Teile des im vergangenen Jahr angekündigten "10-Punkte-Programms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes" (wir berichteten).

Schon aus praktischer Hinsicht ist die Konstruktion interessant, die dabei gewählt werden soll, denn man will offenbar hinter §342a HGB einen neuen sechsten Abschnitt "Prüfstelle für Rechnungslegung" einfügen. Dies sagt uns ganz nebenbei nämlich auch, daß man offensichtlich das HGB mit seinen rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften auch ab 2005 nicht stillegen, sondern ändern will. Die Einführung der IFRS für Konzerngesellschaften ab kommendem Jahr geht also mit Änderungen im Handelsrecht einheit, aber – noch? – nicht mit großflächigen Abschaffungen deutscher Regeln.

Die neu eingeführte "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung" soll privatrechtlich organisiert werden und aus Unternehmen oder Verbänden bestehen, die für diese Aufgabe durch Vertrag anerkannt werden können. Die zusätzlichen Bilanzprüfungen sollen die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards und der GoB überwachen und bei Vorliegen konkreten Verdachts, auf Anforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder stichprobenartig verdachtsunabhängig durchgeführt werden. Von den Kontrollen sind mehrere Tausend börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland betroffen, darunter rund 200 ausländische Unternehmen.

An dem privaten eingetragenen Verein werden sich voraussichtlich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Verbände der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie weitere Spitzenverbände an den Bilanzkontrollen beteiligen. Bilanzkontrolle könnte durch das neue BilKoG zu einer externen Dienstleistung werden, ganz so, wie das Rating durch Basel II zu einem marktfähigen Produkt wird.

Bei festgestellten Fehlern soll die Prüfstelle vorschlagen, wie diese beseitigt werden können. Verweigert das betroffene Unternehmen die Zusammenarbeit und stellt einen Mißstand nicht ab, schaltet sich die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete BaFin ein. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten würden dann dem Unternehmen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wir bleiben am Ball und berichten an dieser Stelle über die Entwicklungen.

Link zum Thema: Gesetzentwurf im Wortlaut (externer Link) | Reformen des Handelsrechts im Vorfeld der IAS-Einführung (interner Link)

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