Nachdem wir uns gerade gestern an dieser Stelle über die Durchsetzungsrichtlinie ausgelassen haben, betrachten wir in diesem Artikel das Problem des Produktrechtschutzes unter eher pädagogischem Gesichtspunkt. Denn während die anstehende Neuregelung zwar in Einzelfällen wie z.B. der Frage der Abmahnkosten gewiß für viele interessant ist, haben Lehrer und Dozenten oft das Problem, die grundlegenden fünf Kategorien des Produktrechtschutzes nicht adäquat vermitteln zu können, weil sie als zu ähnlich und daher zu schwer unterscheidbar empfunden werden. Diesem Problem wollen wir heute abhelfen.
So werden die fünf Grundkategorien Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke und Urheberrecht oft verwechselt und führen in Prüfungen zu vielen Frustrationen. Ein einfacher pädagogischer Einstieg in das Thema ergibt sich aber, wenn man anstatt in diese fünf Kategorien zu unterscheiden, zuerst nur in die Grundbegriffe des geistigen Eigentums und der Erfindung differenziert.
Das macht es nicht nur dem Lehrer, sondern auch dem Lernenden einfacher, denn dieser kann jetzt die Grundkategorien auseinanderhalten und dann erst in einem zweiten Schritt lernen, mit dem Begriff der "Erfindungshöhe" das Patent vom Gebrauchsmuster unterscheiden, und durch den Zweck der jeweiligen geistigen Schöpfung das Geschmacksmuster, die Marke und das (allgemeine) Urheberrecht auseinanderzuhalten. Die folgenden beiden Lehrfolien für Unterrichtsveranstaltungen möchten dieses Ziel erreichen:
Die vorliegenden Handreichungen sind gleichwohl nur ein Einstieg: Fragen insbesondere zum Markenrecht und zur Markenstrategie in allen Varianten sind in der Prüfung zum "Geprüften Betriebswirt" (früher "Betriebswirt/IHK") schon geradezu ein fester Prüfungsbestandteil, und Aufgabenstellungen zur Markenbewertung insbesondere im Zusammenhang mit IAS/IFRS sind den Bilanzbuchhaltern gewiß nicht unbekannt.
Diese Lehrfolien kann man auch in einem separaten Fenster öffnen (größere Ansicht!) oder durch einen Rechtsklick auf die Adresse http://www.bwl-bote.de/pdf/20070205.pdf zum Ausdrucken und Benutzen im Unterricht herunterladen. Besitzer der BWL CD finden diese Übersichten übrigens im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling im Stichwort "Produktrechtschutz".
Links zum Thema: Geistiges Eigentum: Vorausschau auf die Durchsetzungsrichtlinie | Das Urheberrecht kriegt den zweiten Korb | Neues Urheberrecht tritt in Kraft | Das Urheberrecht und seine wirklichen Leitbilder (interne Links)