Kleine Ursache, große Wirkung: Weitere Probleme mit Prüfungsfragen

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Während beispielsweise die berühmte "BSC-Frage" schon intensiv diskutiert wurde, verstecken sich in manchem anderen Prüfungsfragen gefährliche Klippen, die bislang viel weniger in die Diskussion gekommen sind – vielleicht, weil sie nicht so offensichtlich sind. Dennoch lassen sie tief blicken, tiefer als es manchem Prüfungslyriker lieb sein kann. Wir gucken hier so tief, wie es meine Schweigepflicht erlaubt:

Kleine Ursache, große Wirkung

So gab es in einer bestimmten Prüfung die Frage, ob man mit Mitteln aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Investitionen finanzieren könne. Die Antwort setzt die Kenntnis dieser Art der Kapitalerhöhung voraus, die zu prüfen Ziel der Frage ist. In dieser scheinbar so unscheinbaren Frage steckt eine böse Klippe. Aber warum?

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Diese Art der Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften ist in den §§207ff Aktiengesetz (AktG) geregelt und besteht darin, daß aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung bereits bestehende Rücklagen in gezeichnetes Kapital umgewandelt werden, ist also ein Passivtausch. Die Bilanzsumme wird also durch diese Aktion zunächst nicht verändert – nur der Kurs der Anteilsscheine, die ja an Zahl zunehmen, aber das ist für die Sache irrelevant. Sieht also eigentlich ganz unauffällig aus, nicht wahr?

Die verborgene Härte

Nun muß eine Bilanz aber stets ausgewogen sein, und Werten, die sich auf der Passivseite befinden – ganz gleich, wo -, stehen also auch immer Aktiva, also Investitionen gegenüber. Aus sämtlichen Passiva sind also immer irgendwelche Aktiva finanziert – also auch aus Mitteln, die im Rahmen einer solchen Kapitalumschichtung das gezeichnete Kapital mehren. Dennoch war die offizielle Antwort aber "nein", man könne keine Investitionen finanzieren – was zweifellos nur auf neue Investitionen zutrifft, denn da die Bilanzsumme sich durch diese Art der Kapitalerhöhung nicht ändert, kann man nichts Neues von einer reinen Kapitalumschichtung kaufen. Haben das die Prüfungslyriker übersehen?

Durchgefallen wegen einer präzisen Antwort auf eine ungenaue Frage?

Ja, wie benotet man das "Ja", das man als Antwort geschrieben findet? Das ist nämlich formal richtig, widerspricht aber dem Geist der Frage, denn diese zielt in Wirklichkeit auf die Kenntnis dieser Form der Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften. Dann hätte aber nur und ausschließlich nach neuen Investitionen (und nicht allgemein nach Investitionen) gefragt werden müssen. So bleibt ein fader Beigeschmack, wenn man Teilnehmerantworten auf Prüfungsaufgaben korrigiert, die schon selbst an einem so schwerwiegenden Mangel leiden. Ich jedenfalls bin gespannt, wie das ausgeht.

Links zum Thema

Forum für Betriebswirtschaft | Prüfung Betriebswirt/IHK vom 11. Juni: Die BSC-Frage (interne Links)

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