Der Garantiezins, den Lebensversicherer ihren Kunden mindestens gutschreiben müssen, soll offensichtlich von derzeit 3,25% auf 2,75% gesenkt werden. Bundesfinanzminister Hans Eichel hat einem Focus-Bericht zurfolge offenbar eine entsprechende Verordnung dem Bundesrat zugeleitet, die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten soll. Mit der Zustimmung der Länderkammer werde offenbar gerechnet.
Renten- und Lebensversicherungen auf Kapitalbasis sind im Grunde nichts als langfristige Sparverträge, bei denen der Versicherer dem Versicherten einen bestimmten Mindestzins, den Garantiezins, mindestens pro Jahr gutschreiben muß. Die Senkung reflektiert einerseits die derzeitige Preisniveaustabilität, andererseits aber auch den weitgehend eingestürzten Kapitalmarkt, der schon seit dem Beginn der Baisse ca. ungefähr Ende 2000/Anfang 2001 keine höheren Verzinsungen mehr bietet, was auch die Versicherungsunternehmen hart getroffen hat, die die Einlagen der Kunden ja selbst wieder auf dem Kapitalmarkt anlegen. Daß die privaten Rentenversicherung dabei ebenso unsicher sein kann wie die gesetzliche Rente, hat sich mit der Insolvenz der Mannheimer Versicherung gezeigt; die Verzinsung von 2,75% ist aber selbst noch viel besser als die tatsächliche interne Verzinsung, die die gesetzliche Rentenzwangskasse bietet, die mit Gewißheit für jüngere Versicherte negativ sein dürfte.
Die derzeitig vorbereitete Neuregelung soll offensichtlich nur für Neuverträge gelten und bestehende Versicherungen nicht berühren, also den Versicherungsgesellschaften nur eine allmähliche Erleichterung verschaffen.
Ob sich private Vorsorge überhaupt lohnt, was weniger eine Zinsfrage als eine steuerrechtliche Überlegung insbesondere im Zusammenhang mit den Sonderausgaben nach §10 EStG sind, hat der BWL-Bote bereits an anderer Stelle untersucht.
Links zum Thema: Lohnt sich die Riester-Rente? Unzeitgemäße Gedanken zur Altersvorsorge | Die Rentenversicherung ein Kettenbrief? | Was ist eigentlich Versicherungsbetrug? (interne Links)