Einigung bei der Neuregelung des Urheberrechts

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Der IT-Nachrichtendienst heise.de berichtete gestern, daß man nunmehr offensichtlich doch eine Einigung im Streit um die Neuregelung des Urheberrechts erzielt habe. Der Regelungsentwurf enthält nicht nur eine Kompromißversion des neuen §52a UShG, der Lehrern und Dozenten erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material in schulinternen Intranets bereitzustellen, was aber offenbar bis 2006 beschränkt und dann neugeregelt werden soll, sondern auch das erwartete gesetzliche Verbot, technische Kopierschutzmaßnahmen etwa auf DVDs oder CDs zu umgehen. "Cracken" soll also strafbar werden, und zwar auch, wenn es nur zum Privatgebrauch geschieht – was das formal ebenfalls erhaltene Recht auf Privatkopie ("fair use", §53 UrhG) praktisch wertlos machen dürfte.

Die vielen Berichte in einschlägigen Zeitschriften, wie man Filme digital kopiert (nur zum Privatgebrauch und daher legal, versteht sich) wird es also nicht mehr geben, wenn die neue Gesetzesversion wie geplant zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt, was an sich nicht so schlimm ist, denn das Netz kennt bekanntlich keine Grenzen, so daß solche Veröffentlichungen von außerhalb des deutschen Staatsgebietes natürlich weiterhin möglich sind (und vermutlich zunehmen werden). Interessant ist vielmehr, was für Horrorvisionen noch geplant sind und druch diese Gesetzesnovelle Auftrieb bekommen, denn schon im Kampf gegen den CD-Kopierschutz hat der deutsche Michel ja wie immer versagt: in den USA haben Boykottmaßnahmen der Konsumenten den Kopierschutz gar nicht erst aufkommen lassen.

So versucht die Musikindustrie schon seit geraumer Zeit, Dateien, die sich nur eine beschränkte Zahl von Malen abspielen lassen in den Markt zu drücken – bislang jedoch mit wenig Erfolg. Aber für jedes Mal Abspielen zahlen – das könnte bald Realität werden. Auch eine verleihbare Datei, die auf dem eigenen Rechner nicht läuft, solange der Freund sie noch nicht von seiner Platte gelöscht hat, wird vielleicht bald Realität werden. Und die Einzellizensierung von Musikstücken pro Person und Rechner steht schon lange in der Warteschlange: mit Freischaltungspflicht aller Dateien nach Kauf eines neuen Computers und Kontrolle aller Privatkopien auf mobile Geräte wie Handys, MP3-Spieler oder PDA.

Auch mit der bekannten deutschen Rechtsunsicherheit müssen wir leben: Regeln, wie mit den bösen Kopierschutzknackern umgesprungen werden soll, und ob "widerrechtlich" (d.h., unter Umgehung eines Kopierschutzes oder DRM-Systems) angefertigte Privatkopien einen Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers nach sich ziehen sollen, scheinen in dem Entwurf nicht enthalten zu sein – was Grundlage für viele schöne Gerichtsverfahren sein dürfte.

Doch das Sahnehäubchen kommt noch, denn solche repressiven Techniken wie "Palladium" (jetzt bekannt als "Next Generation Secure Computing Base") auf der Basis der "Trusted Computing Platform" der TCPA werden dadurch vermutlich unter den Schutz des Gesetzes gestellt: die Einzellizensierung jeder Software und jeder einzelnen Datei, die Vormundschaft des Herstellers über die Dateien, die der User mit der Software erstellt, der Zwang, Miete zur Weiterbenutzung der eigenen Dateien zu zahlen, globale Zensur bestimmter Inhalte und der Tod von Shareware, Freeware und der blühenden Linux-Welt: das sind die Features, die die "Trusted Computing Platform Alliance" für uns bereithält. Bis das Realität wird, dauert es noch ein bißchen, aber die Technik wird derzeit eingeführt – in der Form von Serial-ATA, zum Beispiel. Plötzlich haben alle "sichere" Computer, und keiner hat's gemerkt. Gestern wurde nur die gesetzliche Grundlage dafür gelegt. Obrigkeitshörig wie immer haben die Deutschen geschwiegen. Diesmal schimpfen sie nichtmal an den Stammtischen. Schöne neue Welt…

Links zum Thema: TCPA: Auf dem Weg in die totale Kontrolle (interner Link) | heise.de | Kompromiß zum neuen Urheberrecht in trockenen Tüchern (externe Links)

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