Die folgende Aufstellung listet die Pensionen, die Mitgieder der derzeitigen rot-grünen Bundesregierung alleine aus ihrer Tätigkeit in der Politik beziehen, d.h., es werden ausschließlich Pensionsansprüche aus Abgeordneten- und Ministerämtern, nicht aber weitere Ansprüche etwa aus Tätigkeiten in Aufsichtsräten oder Vorständen (oder Beraterhonorare!) aufgelistet. Um es also vorneweg ganz klar zu machen: die hier gelisteten Ansprüche wurden in einer Tätigkeit für die Politik erworben, die oft nur wenige Monate (!) dauert, etwa bei Renate Künast. Die Zahlen stammen vom Bund der Steuerzahler und wurden u.a. auch im Focus präsentiert.
Name | Funktion | Pensionsanspruch |
Gerhard Schröder | Bundeskanzler | 8.303 Euro |
Josef Fischer | Außenminister | 8.301 Euro |
Otto Schily | Innenminister | 7.254 Euro |
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin | Justizministerin | 7.254 Euro |
Hans Eichel | Finanzminister | 11.635 Euro |
Dr. Werner Müller | Wirtschaftsminister | 3.720 Euro |
Renate Künast | Verbraucherministerin | 3.687 Euro |
Walter Riester | Arbeitsminister | 3.720 Euro |
Rudolf Scharping | Verteidigungsminister (bis zu seinem Rauswurf am 19.07.2002) | 8.536 Euro |
Dr. Christine Bergmann | Familienministerin | 5.960 Euro |
Ursula Schmidt | Gesundheitsministerin | 5.109 Euro |
Kurt Bodewig | Verkehrsminister | 2.000 Euro |
Jürgen Trittin | Umweltminister | 5.000 Euro |
Edelgard Bulmahn | Bildungsministerin | 7.008 Euro |
Heidemarie Wieczorek-Zeul | Entwicklungsministerin | 7.254 Euro |
Eine ähnliche Liste würde sich auch für Staatssekretäre und "niedere" Dienstgrade aufstellen lassen, doch das würde den hier gegebenen Rahmen sprengen.
Besonders verwerflich finde ich, daß die derzeit (noch?) im Amt befindliche Regierung verdiente Parteikader und Beamte schnell vor der Wahl noch befördert, um ihnen einen vergoldeten Ausstieg im Falle einer Abwahl am 22. September zu verschaffen – eine Praxis, die auch die Vorgängeradministration unter Helmut Kohl gut beherrschte, und die 1998 von der damals neuen rot-grünen Regierung hart kritisiert wurde.
Nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Beamte oder Minister dürften nach dieser Vorschrift keine Vorrechte genießen. Ist es aber ein Vorrecht, wenn ein Pensionsanspruch schon nach ein paar Monaten Ministeramt den Rentenanspruch eines ganzen Arbeitnehmerlebens �bersteigt, und der Beamte hierf�r noch nicht einmal einen einzigen Cent in eine Rentenversicherung eingezahlt hat? Jeder mag das nach Lektüre der vorstehenden Liste für sich selbst entscheiden…
Aktuell zum Thema: Quelle der oben präsentierten Daten auf Focus Finanzen (externer Link) | Die Rentenversicherung ein Kettenbrief? (BWL-Bote)