Abschluss „Geprüfter Betriebswirt“ jetzt auf einer Stufe mit dem Master

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Die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung hat in den letzten Jahren immer mehr an Wertigkeit und Anerkennung durch Arbeitgeber gewonnen; dazu haben vor allem auch neue und einheitliche Bewertungssysteme wie der DQR beigetragen.

Um die Karriereleiter zu erklimmen, muss es nicht immer ein Bachelor oder ein Master sein. Auch Abschlüsse aus dem Bereich der Erwachsenenbildung oder der betrieblichen Weiterbildung bieten mittlerweile gute Chancen, um im Unternehmen aufzusteigen und erfolgreich zu sein. Eine der Grundlagen dafür wurde 2011 mit dem sogenannten „Deutsche(n) Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR)“ geschaffen, welcher auf Basis des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entwickelt wurde. Dieser setzt sich aus einer einheitlichen Struktur aus acht verschiedenen Niveaustufen zusammen, die unterschiedliche fachliche und personale Kompetenzen beschreiben, welche sowohl in der Hochschul- als auch in der beruflichen Bildung erworben werden können. Diese Vereinheitlichung nützt letztendlich sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern: Während erste genau wissen, wie ein entsprechender (und vielleicht weniger bekannter Abschluss) zu bewerten ist und was von dessen Träger erwarten werden kann, können sich letztere mit Hilfe des Qualifikationsrahmens zielgerichteter bewerben und ihre eigenen beruflichen Kompetenzen verständlich und einfach darstellen.

Vor diesem Hintergrund hat der DQR einen entscheidenden Beitrag zur verbesserten Anerkennung und Gleichwertigkeit von beruflichen Weiterbildungsabschlüssen geleistet; Abschlüsse der Industrie- und Handelskammer (IHK) wie zum Beispiel der Fachwirt, der Fachkaufmann oder der Meister wurden im Deutschen Qualifikationsrahmen schon vor einigen Jahren auf der sechsten Stufe angesiedelt – und befinden sich damit auf dem selben Niveau wie der Bachelor. In einer Sitzung im März dieses Jahres wurde nun außerdem – nach einem mehrjährigen Beratungsprozess – beschlossen, die beruflichen Abschlüsse des Geprüften Betriebswirts, des Geprüften Technischen Betriebswirts und des Geprüften Berufspädagogen dem DQR-Niveau 7 zuzuordnen. Konkret bedeutet das, dass diese in puncto Kompetenzbildung dem akademischen Master gleichgesetzt werden – was wiederum belegt, dass die verschiedenen Bildungsformate auch dann ein vergleichbares Anforderungsprofil aufweisen können, wenn sie ihre Absolventen letztendlich für ganz unterschiedliche Handlungsfelder und Aufgabenbereiche qualifizieren.

Deutscher-Qualifikationsrahmen
Quelle: IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH

Aber was bedeutet das für den beruflichen Alltag? Da die Aussagen des DQR lediglich das Kompetenzniveau, nicht aber die jeweilige Berechtigung betreffen, haben sie keine rechtliche Aussagekraft. Aspekte wie die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung von Bildungsergebnissen oder tarifrechtliche Einstufungen sind von den neusten Änderungen des DQR also nicht betroffen. Dementsprechend sind in absehbarer Zeit auch keine grundlegenden Änderungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Allerdings ist geplant, das zutreffende EQR- und DQR-Niveau in Zukunft auf den Zeugnissen der Absolventen zu vermerken. Das würde nicht nur die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen erleichtern, sondern wäre auch ein weiterer Schritt in Richtung einer stärkeren Gewichtung von vergleichenden Instrumenten wie dem Deutschen Qualifikationsrahmen – und dementsprechend auch von beruflichen Qualifikationen.

Foto: bluedesign/ Fotolia

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