Steuern und Co: Diese Änderungen erwarten uns 2016 – Teil II

Steuern Teil 2
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Die zum neuen Jahr in Kraft tretenden Änderungen betreffen oft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Immobilienbesitzer. Welche Neuregelungen 2016 für wen relevant sind, erläutern wir im zweiten Teil unserer Artikelreihe.

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuregelungen auf gesetzlicher und administrativer Ebene mit sich, welche sich vor allem auf das Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch auf Banken und Betriebe auswirken. Während viele der Neuerungen in erster Linie die Rechte von Verbrauchern schützen und stärken sollen, können aber auch Unternehmer von manchen der Änderungen deutlich profitieren. Welche das genau sind, erklären wir im folgenden Artikel.

Was ändert sich 2016…

… für Unternehmer?

UnternehmenPünktlich zum Jahreswechsel trifft das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, welches dafür sorgt, dass die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung steigen. Vorteile haben dadurch vor allem Unternehmen, deren jährliche Gewinne nicht höher als 60.000 Euro liegen und die im selben Zeitraum maximal 600.000 Euro umsetzen: Sie werden komplett von der Pflicht zur Buchführung befreit und können so viel Zeit und Geld sparen.

Von der neuen Gesetzgebung profitieren aber auch Existenzgründer. Das Bürokratieentlastungsgesetz sorgt dafür, dass sie im Jahr der Betriebseröffnung komplett von den Meldepflichten zur Umweltstatistik und zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken befreit sind. Auch in den Folgejahren müssen sie dieser nur dann nachkommen, wenn ihr Jahresumsatz die Grenze von 800.000 Euro überschreitet.

… für (potentielle) Immobilienbesitzer?

2016 wird das Jahr aller energieeffizienten Bauherren, denn ab dem 1. Januar wird die KfW-Bank die Obergrenze für einen entsprechenden Förderkredit von 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit verdoppeln. Dieser ist für alle Neubauten verfügbar, deren Energiebedarf höchstens bei 55% der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegt.

Darüber hinaus könnte es nach dem Jahreswechsel allerdings etwas schwieriger werden, einen Immobilienkredit zu erhalten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kreditwürdigkeit von Anwärtern in Zukunft deutlich strenger geprüft werden soll und Kreditgeber gleichzeitig gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihre Kunden umfassender über das Angebot zu informieren. Wird eine dieser beiden Pflichten nachweislich verletzt, kann der Kunde seinen Vertrag jederzeit kündigen. Die neue Regelung kann dementsprechend aber auch dazu führen, dass kreditsuchende Kunden auf Grund von fehlender Bonität in Zukunft häufiger abgewiesen werden.

Im neuen Jahr wird es außerdem in drei weiteren Bundesländern (Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen) Plicht, Rauchmelder auch in älteren Gebäuden zu installieren. Für Neubauten gilt die Rauchmelder-Pflicht hingegen schon seit längerem in so gut wie allen Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg). Noch spezifischer werden die Vorgaben im neuen Jahr in NRW: Hier müssen bis Ende 2016 alle Gebäude mit Rauchmeldern in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren ausgestattet werden.

…im Bankenwesen?

BankWer seine Bankgeschäfte bisher noch mit seiner Kontonummer und seiner Bankleitzahl erledigt hat, wird sich 2016 endgültig von diesen verabschieden müssen: Ab dem 1. Februar sind nämlich auch für Bankgeschäfte von Privatpersonen nur noch IBAN und BIC zulässig. Parallel dazu wird eine neue Gesetzesänderung dafür sorgen, dass 2016 deutlich mehr Menschen überhaupt ein Konto für ihre finanziellen Transaktionen nutzen dürfen. Spätestens ab Mitte des Jahres soll jeder, der sich legal in einem EU-Land aufhält, das verbriefte Recht auf ein eigenes Bankkonto erhalten. Diese Neuerung stellt eine drastische Änderung der bestehenden Gesetzlage dar, die bisher auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken beruhte. Die entsprechende EU-Richtlinie muss spätestens bis zum 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

Um Verbraucher zukünftig besser vor hohen Dispozinsen zu schützen, sollen Banken und Sparkassen im neuen Jahr außerdem dazu verpflichtet werden, ein Gespräch über kostengünstige Alternativen anzubieten, falls ein Kunde seinen Kredit über die Dauer eines halben Jahres zu durchschnittlich mehr als 75% ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits 2015 auf den Weg gebracht und soll 2016 endgültig verabschiedet werden.

…im Gesundheits- und Sozialwesen?

2016 wartet leider nicht nur mit Vergünstigungen und finanziellen Vorteilen auf: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen sich nach dem Jahreswechsel darauf einstellen, höhere Sozialabgaben zu zahlen. Das liegt vor allem daran, dass die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu welcher Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, 2016 deutlich angezogen wird. So steigt sie bei der Kranken-und Pflegeversicherung von 4125 auf 4237,50 Euro im Monat, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland von 6050 auf 6200 Euro und in Ostdeutschland von 5200 auf 5400 Euro.

Einen Vorteil für alle Verbraucher bringt hingegen die Neuregelung bei der Vergabe von Facharztterminen: Damit mit dem monatelangen Warten endlich Schluss ist, kann man sich ab dem 23. Januar 2016 an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Diese vermitteln den Versicherten innerhalb von einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung. Als maximale Wartezeit gilt eine Obergrenze von vier Wochen, wobei allerdings kein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht.

Freuen dürfen sich 2016 auch alle Rentner, denn im Juni 2016 wird es voraussichtlich zu einer kräftigen Rentenerhöhung von 4,4% (im Westen) bzw. um 5% (in den ostdeutschen Bundesländern) kommen; einen so starken Anstieg gab es zuletzt 1997. Da die durchschnittliche Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland aktuell rund 870 Euro beträgt, kann man sich ausrechnen, dass hier durchaus einige Euros mehr in den Portemonnaies landen werden.

Quelle:
Spiegel.de
Impulse.de
Bundesregierung.de

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