Meister-BAföG mit neuen Regelungen

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Das AFBG oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist auch unter dem Namen Meister-BAföG bekannt. Es wurde zum 01.07.2009 Neuregelungen unterzogen, die vor allen Dingen dazu dienen, die Fortbildungswilligen besser zu motivieren. Neu ist, dass ein Darlehen, welches auf Prüfungs- und Lehrgangsgebühren gewährt wurde, bis zu 25 Prozent erlassen werden kann. Voraussetzung dafür ist lediglich die erfolgreich bestandene Prüfung.

Vorteile für die Eltern von Kindern

meister-bafoeg

Der Kinderzuschlag für all jene Menschen, die Kinder haben und sich fortbilden wollen, wird auf 210 Euro angehoben. Bis zu 50 Prozent Zuschüsse sind hierfür möglich, obwohl der Zuschlag bisher lediglich als Darlehen in Anspruch genommen werden konnte. Alleinerziehende erhalten nach den Neuregelungen einen Betreuungszuschlag für die Kinder in Höhe von 113 Euro. Weiterhin wurde eine Prüfungsvorbereitungszeit eingeführt, die bis zu drei Monate andauern kann. Auch während dieser Zeit werden die Zuschläge als Darlehen gewährt.

Existenzgründung nach Fortbildung

Viele Menschen, die sich weitergebildet haben, gründen danach eine Existenz. Werden hierbei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, sieht das Meister-BAföG einen Erlass von 33 Prozent des gewährten Darlehens vor.

Zudem werden nach den Neuregelungen auch Altenpfleger gefördert, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben sowie Erzieher. Migranten können ebenso eine Förderung erhalten, sofern sich daraus die Perspektive ergibt, dass sie nicht abgeschoben werden.

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 3

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