BilMoG: Die neue Grundstruktur der Bilanz

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Durch die Bilanzrechtsmodernisierung wurde die HGB-Bilanz um drei neue grundsätzliche Posten erweitert. Das hat das Leben der Rechnungswesen-Einsteiger nicht unbedingt vereinfacht. Es ist also wichtiger denn je, sich über die grundlegende Bedeutung der nunmehr zehn Grundpositionen der handelsrechtlichen Bilanz Klarheit zu verschaffen. Dann fällt das Verständnis der Einzelpositionen nur noch halb so schwer.

Während Personengesellschaften und Einzelkaufleute in der Strukturierung der handelsrechtlichen Bilanz weitgehend frei sind, müssen Kapitalgesellschaften das Bilanzgliederungsschema aus §266 HGB verbindlich anwenden. Das hat nunmehr die folgenden zehn grundlegenden Kategorien:

Grundstruktur der Bilanz
Aktiva = Mittelverwendung, Vermögen, Investition Passiva = Mittelherkunft, Kapital, Finanzierung
 
A. Anlagevermögen (EUR)       A. Eigenkapital (EUR)
B. Umlaufvermögen (EUR)       B. Rückstellungen (EUR)
C. Aktive Rechnungsabgrenzung (EUR)       C. Verbindlichkeiten (EUR)
D. Aktive latente Steuern (EUR)       D. Passive Rechnungsabgrenzung (EUR)
E. Aktiver Unterschied aus Verm.-Verrechnung (EUR)       E. Passive latente Steuern (EUR)

Es ist von grundlegender Bedeutung, nicht nur Aktiva und Passiva zu unterscheiden, sondern auch die Bedeutung dieser zehn Hauptpositionen zu verstehen:

Die Posten der Aktivseite

Anlagevermögen ist Vermögen, das dazu bestimmt ist, dem Unternehmen langfristig zu dienen (§247 Abs. 2 HGB). Man unterscheidet üblicherweise Grundvermögen, sonstige Sachanlagen und Finanzanlagen. Die Langfristigkeitsgrenze liegt i.d.R. schon bei einer Nutzung von mehr als einem Jahr.

Umlaufvermögen ist kurzfristiges Vermögen. Die übliche Mindestunterscheidung ist die in Materialvorräte, Forderungen und Geldmittel. Bei der Abgrenzung kommt es auf die beabsichtigte und nicht die wirkliche Verwendung an. Eine Ware, die nur schwer veräußerbar ist und daher lange im Lager liegen bleibt, ist doch ein Umlaufvermögensgegenstand, denn sie soll ja verkauft werden.

Die aktive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn Aufwendungen vorausgezahlt werden, etwa die Kraftfahrzeug-Steuer für das Folgejahr schon im alten Jahr bezahlt wird (mehr Beispiele).

Aktive latente Steuern entstehen aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz, und stellen – in der Regel langfristige – Steuerforderungen dar. Beispielsweise wird eine Produktionsanlage in der Handelsbilanz mit einem Zeitwert i.H.v. 600 bewertet; steuerlich muß die Anlage aber über eine längere Zeit abgeschrieben werden und hat daher noch einen Steuerbilanzwert von 800. Beträgt der Ertragsteuersatz 25%, so entsteht hierdurch eine aktive latente Steuer in Höhe von (800 – 600) × 0,25 = 50 (mehr Beispiele).

Ein aktiver Unterschied aus Vermögensverrechnung entsteht schließlich, wenn das Unternehmen Vermögenswerte hält, die nur der Absicherung von Rentenverpflichtungen den Mitarbeitern gegenüber dienen, und die ansonsten dem Zugriff der Gläubiger auch im Insolvenzverfahren entzogen sind (§246 Abs. 2 Satz 2 HGB). In diesem Fall dürfen die Vermögenswerte mit den Rentenversicherungsverpflichtungen verrechnet werden. Übersteigt aber der Wert der Vermögensgegenstände den der besicherten, und damit verrechneten Verbindlichkeiten, so entsteht dieser Posten.

Die Posten der Passivseite

Eigenkapital ist nicht rückzahlbares und nicht befristetes Kapital, das die Eigentümerrechte der Kapitaleigner repräsentiert. Bei Personengesellschaften hat jeder Vollhafter (Komplementär) ein eigenes Kapitalkonto, und für alle Teilhafter (Kommanditisten) gibt es eine Gesamtposition. Bei Kapitalgesellschaften gibt es eine Position für das Nennkapital (d.h. für den Nominalwert der Anteile) und eine Anzahl von Rücklagenpositionen für andere Kapitalanteile, z.B. für einbehaltene (thesaurierte) Gewinne.

Rückstellungen sind dem Grunde nach sichere, hinsichtlich Zeit und/oder Höhe aber ungewisse Schulden. Beispielsweise weiß der Unternehmer, daß er in der Zukunft eine bestimmte Zahlungsverpflichtung haben wird, aber noch nicht genau, wann und wie hoch. Dann entsteht eine Rückstellung.

Verbindlichkeiten sind gegenwärtige Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, also – zusammen mit den Rückstellungen – Fremdkapital oder Schulden des Unternehmens (mehr Hinweise zur Abgrenzung).

Die passive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn Erträge, die eine Folgeperiode betreffen, schon im alten Jahr eingezahlt worden sind. Beispielsweise entsteht eine passive Rechnungsabgrenzung, wenn das Unternehmen eine Immobilie vermietet, und der Mieter die Miete für einen Monat des Folgejahres schon im voraus im alten Jahr eingezahlt hat.

Passive latente Steuern schließlich entstehen ebenfalls aufgrund von Bewertungsdifferenzen im Handels- und im Steuerrecht. Beispielsweise halte das Unternehmen Wertpapiere für Spekulationszwecke. Diese haben einen nach HGB bewerteten Börsenwert von 1.000, sind aber steuerlich nur mit 600 bewertet worden. Bei einem beispielhaften Ertragsteuersatz von 25% entsteht hierdurch eine passive latente Steuer i.H.v. (1.000 – 600) × 0,25 = 100.

Solides definitorisches Fundament

Diese Grundlagen sind ein Teil des definitorischen Fundaments, auf dem das Rechnungswesen ruht. Man muß die Grundlagen beherrschen, sonst kommt man erst in Prüfungen und später in der betrieblichen Wirklichkeit auf keinen grünen Zweig. Mehr solche Grundlagen befinden sich im Skripte-Ordner der bekannten BWL CD in der Datei "Einführung in das REWE.pdf".

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