Grundannahmen des Modells

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Die Berechnung der persönlichen Abgabenquote ist eine komplexe Angelegenheit. Sie setzt insbesondere voraus, daß persönliche Lebensumstände genau vorhergesagt werden. Das ist kaum generalisierbar. Wir werden daher bestimmte Annahmen zugrundelegen, die auf den Leser zutreffen können oder auch nicht. Zweck ist nicht, die Steuerquote des einzelnen Lesers vorherzusagen, sondern eine typifizierende und generalisierende Rechnung aufzustellen. Hierfür werden viele Vereinfachungen in Kauf genommen. Ein drastisches Ergebnis entsteht dennoch. Diese Version legt das 2. Konjunkturpaket zugrunde.

Als Steuern, Abgaben und abgabeähnliche Tatbestände betrachten wir in dieser Darstellung alle von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen gleich welcher Art auferlegten Geldleistungen und alle damit in direktem Zusammenhang stehenden anderen Leistungs- oder Zahlungsverpflichtungen, die ein Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung seiner Berufstätigkeit leisten muß.

Steuern i.S.v. §3 AO werden vom Fiskus ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung allen auferlegt, die einen bestimmten Tatbestand verwirklichen. Fisken sind Bund, Länder und Gemeinden. Die Rechnung bezieht direkte und indirekte Steuern ein (Art. 106 GG).

Abgaben sind Leistungen, die vom Fiskus oder von Parafisken all denen auferlegt werden, die einen bestimmten Tatbestand erfüllen, und die einen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung erfüllen. Parafisken sind im Zusammenhang mit Arbeitnehmern zunächst die fünf Zwangsversicherungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis relevant sind. Sie gewähren für Zwangsbeiträge einen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung, z.B. eine Altersrente oder Kostenübernahme bei Arztbehandlung.

Abgabeähnliche Tatbestände sind Sachverhalte, die notwendig sind, die Einnahmen zu erhalten, oder die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Fiskus, Parafiskus) indirekt erhoben werden. In die erste Kategorie fallen im steuerrechtlichen Sinne Werbungskosten und Betriebsausgaben. Sie werden in dieser Rechnung teilweise angesetzt. Hauptbeispiel sidn die Mobilitätskosten, denn ohne Mobilität kein Arbeitsplatz und kein Einkommen. In die zweite Gruppe fallen z.B. Praxisgebühr und Zuzahlungen. Sie sind "versteckte Steuern". Das wird auch dadurch deutlich, daß sie früher von den Parafisken im Wege der Zwangsversicherung gedeckt worden sind, jetzt aber aus dieser Deckung ausgegliedert wurden. Nicht berücksichtigt werden die meisten in Preisen versteckte Abgabenquoten. Sie würden die Ergebnisse noch drastischer gestalten. Dies können indirekte Steuern sein, wie z.B. Stromsteuern oder die Konzessionsabgabe, oder Quasi-Steuern wie z.B. die Kosten für den Emissionshandel. Um eine überschaubare Darstellung zu erreichen ist eine präzise Einzelabrechnung weder sinnvoll noch möglich. Wir werden jedoch indirekte Steuern berücksichtigen, soweit sie ohne übermäßig komplexes Zahlenwerk darstellbar sind. Schließlich werden vielfach vereinfachende Annahmen über Konsum und persönliche Daten zugrundegelegt. Dies führt dazu, daß viele Werte der folgenden Rechnung bei einer bestimmten realen Person andere Zahlenwerte annehmen können. Dies ist für das grundlegende Ergebnis der nachstehenden Berechnung jedoch nicht relevant.

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