Erläuterungen und Anmerkungen

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Bitte beachten Sie die folgenden Erläuterungen und Anmerkungen zu den einzelnen Zeilen der vorstehenden drei Zahlenwerke:  

Brutto-Monatsgehalt: Das vertraglich vereinbarte Monatsentgelt. Der Wert ist nur ein Teil der zu betrachtenden Summe; die Arbeitgeber-Aufwendungen kommen hinzu. Schon insofern ist es also falsch, von einem Monatsentgelt zu sprechen: die Arbeitgeber-Sozialaufwendungen, die der Arbeitnehmer nie zu sehen bekommt, sind ebenso Teil der Rechnung, und Teil der Entscheidung, ob ein Arbeitsplatz in Deutschland bleibt oder exportiert wird.  

Lohnsteuer: Zu berechnen aufgrund von §32a EStG, aber mit einer Vielzahl von Details, die persönliche Lebensumstände einbeziehen. Der hier gegebene Wert kann im Einzelfall geringfügig abweichen. Unsere Annahme: keine Kinder, Steuerklasse I. Viele weitere Einzelheiten werden ignoriert, um die Sache überschaubar zu halten.  

Kirchensteuer: Je nach Bundesland 8% oder 9% von der Lohnsteuer, streckenweise sogar von einer Gemeinde zur nächsten (!) unterschiedlich. Annahme in dieser Rechnung: 9%.  

Solidaritätszuschlag: Derzeit 5,5% der Lohnsteuer.  

»AN«-Zeilen: Zwangsabgaben des Arbeitnehmers, von Parafisken wie der Krankenkassen oder der Rentenversicherung auferlegt. Die Beitragssätze auf den Bruttolohn sind angegeben; in diesen Zeilen ist jedoch nur der vom Arbeitnehmer (AN) zu entrichtende Anteil (i.d.R. die Hälfte der Gesamtsumme) ausgewiesen.  

Netto-Auszahlung: Bruttolohn minus alle vorstehenden Steuern und Abgaben.  

Praxisgebühren (monatlich): Schätzung der zusätzlich zu den Zwangskrankenversicherungsbeiträgen monatlich zu entrichtenden Praxisgebühren. Sie werden in die Rechnung einbezogen, weil sie eine indirekte Erhöhung der durch die Parafisken auferlegten Abgaben darstellen.  

Sonst. Gesundheitskosten: Zuzahlungen bei Medikamenten, aber z.B. auch die gesamten Aufwendungen bei Brillen und ein erheblicher Anteil bei Zahnersatz; hier sehr niedrig geschätzt berücksichtigt man, daß ein Gebiß mehr als ein Kleinwagen kosten kann. Sie werden in die Rechnung einbezogen, weil sie eine indirekte Erhöhung der durch die Parafisken auferlegten Abgaben darstellen. Man beachte, daß die Krankenversicherung früher keinen Selbstbehalt kannte.   Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung: Schätzwerte, in ungefährer Abhängigkeit von der Größe des Fahrzeuges. Kann im Einzelfall stark von den Schätzungen abweichen.   Netto minus direkte Abzüge: Die Nettoauszahlung minus alle oberhalb dieser Zeile ausgewiesenen weiteren Abgaben.   USt.: Die Rechnung legt zugrunde, daß drei Viertel der frei verfügbaren Einkünfte zu 19% und ein Viertel zu 7% Umsatzsteuer belastet werden. Der ermäßigte Steuersatz betrifft insbesondere Lebensmittel und Bücher. Die vorstehenden Dinge (Versicherungen usw.) sind umsatzsteuerfrei.  

Benzinsteuer: Das ist der Satz ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer. Zu diesem Steuersatz ist möglicherweise dieser Artikel interessant.  

Verbrauchssteuer (Schätzung): Sammelposition für eine Vielzahl weiterer indirekter Steuern außer Benzin- und Umsatzsteuer, z.B. die Tabaksteuer, die Zuckersteuer, Bier- oder Branntweinabgabe usw. Die Position ist bewußt pauschal gehalten, weil sie nur präzise berechnet werden kann, wenn die individuellen Lebensgewohnheiten einer Person exakt simuliert werden, was die Rechnung insgesamt sehr unübersichtlich machen würde. Der Posten enthält auch die Stromsteuer und die sonstigen Staatsanteile im Strompreis. Deren Höhe hat der BWL-Bote hier berechnet.  

Auto: Die Annahmen über den Wert des Fahrzeuges und die Nutzungsdauer, die die Abschreibung (AfA) ergeben, sind Schätzungen. Da das Auto zur Erhaltung der Einkünfte unerläßlich ist, muß es in diese Rechnung einbezogen werden.  

Öffentliche Verkehrsmittel: Bei Arbeitnehmern ohne Auto (nur im "Geringverdiener"-Fall) eine Schätzung über die Höhe der Mobilitätskosten für die Wege zur Arbeit.  

Verwertbares Realeinkommen: Rest des Bruttolohnes nach Abzug aller über dieser Zeile aufgeführter Abzüge.  

Brutto-Abgabenquote: Summe aller Abzüge, die über dieser Zeile aufgeführt werden, geteilt durch den Bruttolohn. Man beachte, daß diese Rechnung eigentlich Augenwischerei ist, denn die wirklichen Kosten des Arbeitsverhältnisses sind höher: sie beziehen die Aufwendungen des Arbeitgebers mit ein!  

Berufsgenossenschaft: Schätzung über die Höhe der Unfall-Zwangsversicherung. Diese wird nur vom Arbeitgeber getragen (kein Abzug vom Brutto). Der Wert hängt von der Gefahreneinstufugn des Arbeitnehmers ab und kann stark schwanken.  

»AG«-Zeile: Summe der in den »AN«-Zeilen aufgeführten Zwangsversicherungen; andere "Hälfte", d.h. die vom Arbeitgeber zusätzlich (!) zum Bruttolohn zu zahlenden Beiträge. Die Zeile bezieht den vorstehenden Wert der Berufsgenossenschaft mit ein, zeigt also die Lohn-Zusatzkosten.  

Gesamter Personalaufwand: Summe des Bruttolohnes und der vorstehenden gesamten Arbeitgeber-Versicherungsanteile (Lohn-Zusatzkosten). Diese Summe repräsentiert die Gesamtkosten, die das Arbeitsverhältnis in den Büchern des Arbeitgebers verursacht und ist daher die wirkliche Bemessungsgrundlage für die Abgabenquotenrechnung.  

Real-Abgabenquote: Summe aller direkten und indirekten Abzüge aus dieser Rechnung geteilt durch den gesamten Personalaufwand.  

 

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