Framework: klare Gliederung der Grundprinzipien in den IAS/IFRS

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Jedes Regelwerk basiert auf Grundannahmen und elementaren Definitionen. Sehr alte Regelwerke setzen diese voraus und stellen sie nirgends dar, so etwa das bürgerliche Recht. Dies demonstrierten wir an dieser Stelle kürzlich in einem Beispiel. Nicht ganz so alte Regelwerke nennen die Grundannahmen, bisweilen aber in sehr ungeordneter Art und Weise. Das internationale Rechnungswesen hebt sich von diesem Regelungswirrwarr in wohltuender Weise ab.

So waren auch die Grundannahmen des Handelsrechts bis 1985 nirgendwo explizit genannt, und wurden erst durch das Bilanzrichtliniengesetz ab 1986 in den damals neuen §252 HGB geschrieben. Dort stehen seither die sechs wichtigsten Grundsätze, aber ohne jede interne Ordnung oder Hierarchie. Daß die Vorsicht das – bislang – wichtigste Prinzip der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist, muß der Rechtsnutzer einfach wissen. Und die steuerrechtlichen Widersprüche muß er ebenfalls kennen.

So sind beispielsweise Teilwertabschreibungen bei vorübergehender Wertminderung zwar handelsrechtlich nach wie vor verpflichtend geboten (z.B. §253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB), doch steuerrechtlich ist dies verboten (§6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Der deutsche Sonderweg des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wurde inzwischen vollkommen verlassen und ist als gescheitert anzusehen. Zwischen handelsrechtlicher Vorsicht und steuerrechtlichen Eigengrundsätzen tun sich zunehmend Lücken auf. Das Recht wird immer unbenutzbarer und widersprüchlicher – eine Zumutung für den Rechtsnutzer, der sich Klarheit und Rechtssicherheit wünscht.

Das internationale Rechnungswesen ist hier viel eindeutiger: die Grundannahmen und Definitionen findet der Leser im Framework, dem sogenannten Rahmenkonzept, das dem eigentlichen Regelwerk vorgeschaltet ist. Hier sind die Ziele, Grundannahmen und Prinzipien des Rechnungswesens, die im deutschen Recht so wild gewuchert und grob verwurschtelt sind, kristallklar dargestellt. Sie lassen sich noch übersichtlicher gestalten, wenn man sie in eine hierarchische Übersicht faßt:

 

Diese Lehrfolie kann man auch in einem separaten Fenster öffnen (größere Ansicht!) oder durch einen Rechtsklick auf die Adressehttp://www.bwl-bote.de/pdf/20080511.pdf zum Ausdrucken und Benutzen im Unterricht herunterladen. Besitzer der BWL CD finden Übersicht in der Datei "IAS.pdf" im Skripte-Ordner der CD. Online ist sie zudem in meinem IAS/IFRS-Skript verfügbar.

Links zum ThemaGrundlegende Definitionen im Rechnungswesen: das undefinierte Vermögen | Klausuren-Knallkörper: Wie war das noch gleich mit dem Leasing-Erlaß? | IAS/IFRS-Skript (interne Links)

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