Die Grundbegriffe der Kostenrechnung sorgen immer wieder für Kurzweil. Wer Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten nicht auseinanderhalten kann erlebt spätestens in der Prüfung eines böse Überraschung. Das gilt auch für Klausuren, die solche Grundkenntnisse nicht mehr abfragen, sondern voraussetzen. Besonders in der Maschinenrechnung ist die zugrundeliegende Kostenrechnung bedeutsam. Selbst die Industrie- und Handelskammern machen hier Fehler, sogar in ihren eigenen Prüfungen.
Maschinenkosten sind alle Kosten im Zusammenhang mit Besitz und Betrieb von Maschinen. Bei der Anschaffung von Anlagen entstehen Anschaffungskosten, die aber eben gerade keine Kosten sind, aber die Grundlage für die Zinskostenrechnung.
Die Kostenartenrechnung in der Maschinenrechnung unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Kostenartenrechnung anderer Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung. Was als neutraler Aufwand nicht in die Voll- oder Teilkostenrechnung gehört, hat auch in der Maschinenrechnung nichts verloren. Auch hinsichtlich technischer Anlagen ersetzt die kalkulatorische Abschreibung die steuerliche Abschreibung der Buchhaltung. Finanzierungszinsen für Maschinen gehören nicht in die Kostenrechnung. Darin aber steckt bereits ein bedeutsames Ergebnis: da die Kostenrechnung eine Produktionsfaktorrechnung ist, kommt sie zu anderen Ergebnissen als beispielsweise die dynamische Investitionsrechnung, die rein zahlungsorientiert denkt. Eine Anlage, die durch Kredit, finanzierten Kauf oder Finanzierungsleasing beschafft wird, kann im Bereich der dynamischen Investitionsrechnung anders bewertet werden als in der Kostenrechnung, weil die Kostenrechnung andere Größen zugrundelegt als die Investitionsrechnung. Dies ist keine Schwäche der Verfahren und schon gar kein Rechenfehler, sondern der Grund, warum die Betriebswirtschaft eine Kunst ist: man muß es können, und nicht nur wollen. Insbesondere muß man scheinbar widersprüchliche Rechenergebnisse zu einer einheitlichen, folgerichtigen Strategie zusammenführen. Das ist, was hinter dem Zahlenwerk liegt. Das ist eine Kunst, die man nicht in Formeln und Algorithmen lernen kann.
Kosten sind eine periodenbezogene Faktorbewertung. Sie sind daher von Zahlungen unabhängig. Das ist auch in der Maschinenrechnung so. Ein Beispiel illustriert dies: eine Lokomotive fahre im Jahr durchschnittlich 60.000 km. Alle 90.000 km muß sie zu einer großen Durchsicht, die 7.200 Euro kostet. Auch wenn im aktuellen Jahr keine große Durchsicht ansteht, also keine Zahlung fällig wird, entstehen doch anteilige Kosten i.H.v. 4.800 Euro oder zwei Dritteln der Inspektionskosten für zwei Drittel der Fahrtstrecke.
Der durch eine Maschine verursachte Materialverbrauch umfaßt die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie ggfs. Halbfabrikate und Kaufteile. Er ist nach Materialentnahmescheinen zu bewerten, wenn eine Eingangslagerung besteht. Auch dies ist ein von Zahlungen unabhängiges Phänomen: Material kann in einem Geschäftsjahr gekauft, eingelagert und bezogen aber erst im kommenden Jahr verbraucht werden. Die Ausgaben und Auszahlungen liegen dann im alten Jahr, aber die Grundkosten (Zweckaufwendungen) gemäß Entnahmeschein im neuen Jahr.
Der Prüfungsteilnehmer sollte solche Grundlagen im Detail einstudieren, denn sie bilden die elementare Grundlage des gesamten Rechnungswesens. In den folgenden Beiträgen gehen wir auf einige wichtige Einzelheiten der Maschinenkostenrechnung ein und legen die Grundlage für erfolgreiches Überstehen der wichtigsten Klausurfallen.
Links zum Thema: Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen | Anschaffungskosten: Konkrete Beispiele für die Aktivierung nach §255 Abs. 1 HGB | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Fehler in IHK-Prüfungen: »gegenwärtig rechnet man…«, oder der Knaller mit der Mindestrentabilität (interne Links)
Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.