Private Krankenversicherung: morgen Kinder wird's was geben

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Am morgigen ersten Juli tritt die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft, diesmal bei den privaten Krankenversicherungen. Die müssen ab morgen jeden Antragsteller annehmen, mindestens mit einem teuren Standardtarif. Dieser neue Schuß des Reformwerkes könnte ein Rohrkrepierer werden, ganz so wie die vergleichbare Änderung bei den gesetzlichen Krankenkassen im April.

So müssen die gesetzlichen Kassen schon seit April des Jahres ehemalige Mitglieder wieder aufnehmen, zum Beispiel wenn sie ihren Versicherungsschutz verloren haben. Die Regelung zielt auf Selbständige, die sich oft wegen Liquiditätsproblemen ihre Krankenkasse nicht mehr leisten konnten und gekündigt wurden. Sie standen oft seit Jahren ohne Versicherungsschutz da – und sind meist noch immer unversichert, denn wenn sie in ihre ehemalige Kasse zurückkehren wollen, leben die alten Beitragsschulden wieder auf, und mit ihnen das wohlbekannte Liquiditätsproblem. Die meisten Kassen hatten daher fast oder gar keine "Rückkehrer" zu verzeichnen.

Ob das bei den privaten Kassen besser sein wird, bleibt abzuwarten, ist aber nicht zu erwarten. Während nämlich ein Kleinselbständiger bei einer gesetzlichen Kasse zu einem noch vergleichsweise günstigen Tarif versichert werden kann und u.U. sogar seine Familienangehörigen mitversichern kann, muß bei den Privatkassen jeder den vollen Standardbeitrag zahlen, derzeit so um die 500 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie geht das über zweitausend Euro, offenbar unbezahlbar. Mit sonderlich vielen "Rückkehrern" dürfen (oder: müssen) die Privatversicherer also kaum rechnen.

Dafür bestraft man die Unversicherten für ihre mangelhafte Liquidität: wer nämlich zum April nicht in seine bisherige gesetzliche Kasse zurückgekehrt ist, oder als Selbständiger bis 2009 keine private Versicherung hat, muß bei späterem Eintritt in eine Kasse zwar genommen werden (Kontrahierungszwang), aber seit April 2007 nachzahlen. Unversichert zu bleiben ist zwar nach wie vor kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit, wird gleichwohl aber doch bestraft: Wer kein Geld hat, alte Beitragsschulden oder teure neue Verträge zu bezahlen, ist selber Schuld. Eure Armut kotzt mich an, so jedenfalls tut uns das Reformgesetz kund und zu wissen. Wirklich eine gerechte Neuregelung…

Links zum Thema: Mehr Kassenbeitrag als Einkommen: das Raubsystem | Die Krankenkasse und der Dildo, oder vom Wahnsinn im Gesundheitssystem | Krankenversicherung für Tote, oder die Absurdität des Systems | Sozialstaat: Sex auf Staatskosten, aber nur für Behinderte | Ökonomischer Wahnsinn im Gesundheitswesen: ein Beispiel | Krankenversicherung: Deutsche Kassen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat (interne Links)

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