Vorausschau auf die Unternehmensteuerreform 2008

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Die Unternehmensteuerreform ist am 25. Mai 2007 vom Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz muß zwar noch durch den Bundesrat, aber dessen Zustimmung gilt als sicher. Mit der Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung den Standort Deutschland im internationalen Standortwettbewerb steuerlich attraktiver machen. Insbesondere soll die Steuerlast der Kapitalgesellschaften sinken. Anstatt aber auf die Wachstumskräfte der Wirtschaft zu vertrauen, wird gemäß alten ideologischen Denkmustern "gegenfinanziert", d.h. neue Härten werden eingeführt. Ob die Steuerrefform 2008 insgesamt eine Steuererleichterung bringt, oder nicht doch nur wieder eine verkappte Steuererhöhung ist, bleibt abzuwarten.

Die wichtigsten Änderungen nach Steuerarten zusammengefaßt:

Körperschaftsteuer:

 

  • Senkung der KSt.-Satzes von bisher 25% auf dann 15%. Dies ist ein Kernstück der Reform und soll die im europäischen Vergleich hohe Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften vermindern.
  • Abschaffung des bisherigen §8a KStG (Gesellschafter-Fremdfinanzierung). Stattdessen Einführung der "Zinsschranke" (vgl. unten).

Gewerbesteuer:

  • Senkung der Steuermeßzahl der GewSt für Kapitalgesellschaften von 5% auf 3,5%.
  • Gewerbesteuer wird sowohl einkommensteuerlich als auch körperschaftsteuerlich nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
  • Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer jedoch bei der Einkommensteuer ab 2008 mit einem Faktor von 3,8 statt bisher 1,8. Ob die Städte und Gemeinden im "Gegenzug" die Steuer erhöhen bleibt abzuwarten.
  • Aber Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von 50% der Zinsen für Dauerschulden auf nur noch 25%
  • Ebenfalls nur noch mit 25% statt bisher 50% werden Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Lizenzen hinzugerechnet.
  • Bei Leasingraten und Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt ein Satz von 20%.
  • Einführung eines gewerbesteuerlichen Freibetrages für alle Zinsen und Finanzierungsanteile in Höhe von 100.000 Euro.

Einkommensteuer, allgemein:

  • Bei Personengesellschaften einbehaltene Gewinne werden auf Antrag "nur" mit 28,25 Prozent besteuert. Der Gewinn muß jedoch im Unternehmen bleiben. Ziel ist eine Erleichterung der Innen- und Eigenfinanzierung.
  • Bessere Bildung von steuerfreien Rücklagen für Investitionen (Thesaurierungsrücklage) durch leicht verbesserte Ansparrücklage (Betriebsvermögensgrenze von 210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht). Zudem keine Anforderung mehr, die geplante Investition genau zu bestimmen. Zeitraum für Ansparabschreibung auf drei Jahre erweitert (bisher zwei Jahre).
  • Einführung einer "Zinsschranke": steuerlicher Gewinn und Zinsaufwand werden in Relation gesetzt. Ist der Zinsaufwand zu hoch, können die Zinsaufwendungen nicht oder nicht vollständig steuerlich abgesetzt werden. Vorgesehen ist allerdings ein Vortrag in das nächste Jahr. Ziel ist u.a. auch, die Verlagerung von gewinnen in Niedrigsteuergebiete zu erschweren.

Zinsgewinne und Spekulationen:

  • Umstellung des bisherigen Halbeinkünfteverfahrens auf das neue Teileinkünfteverfahren: 60% des Veräußerungsgewinns werden besteuert und 40% bleiben unversteuert. Entsprechend sind auch nur korrespondierende Betriebsausgaben zu 60 Prozent abzugsfähig.
  • Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge i.H.v. 25% ab 2009. Hiermit wird zugleich das bisherige Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden aus Aktien wieder abgeschafft. Damit sind Dividenden und Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften vollständig und nicht wie bisher nur zur Hälfte zu versteuern.
  • Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden nur zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden.
  • Fortfall der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Wertpapiere realisiert werden.
  • Keine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften mehr.

Abschreibung:

  • Abschaffung der degressiven Abschreibung auf Wirtschaftsgüter.
  • Absenkung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 150 Euro. Vermutlich entfällt hierdurch die bisher separate Verbrauchsfiktionsgrenze aus R 6.13 Abs. 2 EStR.
  • Einführung eines Wirtschaftsgüter-Pools für Anschaffungen im Wert von 150 Euro bis 1.000 Euro: in diesem Bereich ist stets über fünf Jahre abzuschreiben, auch bei Veräußerung oder sonstigem Ausscheiden dieser Wirtschaftsgüter innerhalb der Fünfjahresperiode!

Außensteuer und internationale Steuermodelle:

  • Steuerschätzung des künftigen Gewinnpotentials bei Verlagerung ins Ausland und Besteuerung aufgrund dieser Schätzung. Das soll Konstruktionen unattraktiv machen, bei denen die Forschungskosten in Deutschland als Betriebsausgaben angegeben werden, die Erträge aber im Ausland nicht versteuert werden.

Wir werden weiter an dieser Stelle berichten. Zum Inkrafttreten am Jahresende werden die neuen Vorschriften auf der BWL CD in den Schriftwerken, Übungen und den Excel-Dateien eingearbeitet sein.

Link zum Thema: Vorausschau auf wichtige Rechtsänderungen zum 01.01.2007 (interner Link)

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