Vom baldigen Ableben des Briefgeheimnisses

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Wohl kaum jemand würde es hinnehmen, wenn alle Briefe vom Postzusteller nur noch aufgerissen eingeworfen werden: das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist nach Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz unverletzlich. Aber nicht mehr lange: ab 1. Januar wird es für eMails abgeschafft. Der große Bruder liest alles mit – und wiedermal regt sich keiner darüber auf.

Die Voraussetzungen für diese Großtat der Bespitzelung, die der Stasi der verflossenen DDR feuchte Träume bereitet hätte, schafft die Telekommunikationsüberwachungsverordnung, die nunmehr nämlich vorschreibt, daß die Provider eine "vollständige Kopie der Telekommunikation" bereitzustellen haben – also nicht nur aufzuzeichnen haben, wer wem wann was für Mails schreibt, sondern auch den Inhalt der Mails aufzeichnen müssen – und das so, daß weder der Überwachte noch sein Kommunikationspartner hiervon Kenntnis erhalten dürfen.

Das kennen wir schon: auch Banken müssen nach §24c KWG Kundendaten so für die Überwachung bereithalten, daß diese ohne Kenntnis der Bank oder der Kunden abgefragt werden können. Und ab 1. April 2005 werden diese Daten auch den Finanzämtern und vielen anderen Behörden zur Verfügung gestellt (wir berichteten). Es wundert daher nicht, wenn offizielle Stellen bald auch den kompletten eMail-Verkehr eines Verdächtigen durchschnüffeln können – völlig legal, versteht sich – vielleicht auf der Suche nach Mitteilungen über Mogeleien auf Antragsformularen.

Die Kryptographie wird also noch wichtiger. Alle wichtigen Mails sollten ab Anfang 2005 nur noch verschlüsselt geschickt werden – denn daß die das knacken können, gilt derzeit noch als unwahrscheinlich. Dann erwischt es wenigstens nur die Dummen. Allein wofür wir uns noch den Luxus eines Datenschutzgesetzes leisten, verschließt sich mir.

Link zum Thema: Virtuelle Steuerprüfung per Suchmaschine ab 1. April 2005 (interner Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Datenschutz", "Kryprographie", "Signatur", "Signaturgesetz". [Manuskripte]: "BDSG.pdf", "Datenschutz und Kryptographie.pdf", "Datenschutz und Sicherheit.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

 

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