Zusätzlich zu der Bilanz und der GuV-Rechnung bietet der Anhang Erläuterungen zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses. Nachdem wir gestern über die Neuregelungen berichtet hatten, die das Bilanzrechtsreformgesetz für den Lagebericht einführt, befassen wir uns jetzt mit den Neuerungen im Anhang.
Gemäß dem neuen §285 Abs. 17 HGB ist bei allen börsennotierten Gesellschaften, also jenen, die als "kapitalmarktnahe" Unternehmen ab 2005 die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS anwenden müssen, eine Offenlegung der als Aufwand erfaßten Honorare für Abschlußprüfung, Bestätigungs- und Bewertungsleistungen, Steuerberatungen und sonstige Dienst der Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben. Dies geht mit einer Verschärfung der Bestimmungen für Abschlußprüfer einher. Insbesondere soll die Transparenz verbessert werden. Das HGB kennt damit im Grunde eine Art Related Party Disclosure und nähert sich insofern international üblichen Standards an.
§285 Abs. 18 HGB schreibt nunmehr eine Offenlegung von Art und Umfang aller Klassen von Finanzinstrumenten vor. Neben der bisher schon üblichen Definition dieses Begriffes aus §1 Abs. 1 KWG wird der Begriff im Handelsrecht nunmehr auch auf Verträge über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren, bei denen jede Partei zur Abgeltung in bar oder durch ein anderes Finanzinstrument berechtigt ist ausgedehnt. Ausgenommen sind hiervon nur bestimmte Verträge zur Absicherung eigenen Bedarfes ausgenommen.
Für jede Art von Finanzinstrumenten sind nunmehr der "beizulegende Zeitwert" (§253 Abs. 3 Satz 3 HGB) und die angewandten Bewertungsmethoden anzugeben (§285 Abs. 18 HGB). Wird bei Finanzinstrumenten eine außerordentliche Abschreibung zum Beispiel wegen nur vorübergehender Wertminderung unterlassen, so ist der Grund hierfür zusammen mit den Anhaltspunkten für die baldige Werterholung anzugeben (§285 Nr. 19). Dies entspricht insgesamt der Einführung der Fair-Value-Bewertung für Finanztitel.
Daß diese Reform zeitgleich mit dem Beginn des zwangsweisen Emissionshandels in Kraft tritt, dürfte kaum ein Zufall sein, denn durch die "Klimascheine" entstehen Wetten auf Luft, die eine neue Klasse von Derivatpapieren sind. Man wird also in Zukunft in den Jahresabschlüssen genau erkennen können, weshalb die materielle Produktion eingestellt und die Belegschaft entlassen wird, denn die Gewinnerwartungen durch den Emissionshandel sind vielfach höher als die durch Produktion und Verkauf.
Das Bilanzrechtsreformgesetz ist auf allen BWL CDs mit Herstellungsdatum ab einschließlich dem 10. Dezember bereits vollständig bearbeitet.
Links zum Thema: Neuregelungen im Lagebericht ab 2005 | Skript zu IFRS/IAS | Moskau ratifiziert Kyoto: Ein Ausblick | Der Bundestag verabschiedet das Bilanzrechtsreform- und das Bilanzkontrollgesetz | Der interaktive Jahresabschluß (interne Links) | Gesetzesveröffentlichung des BilRefG (externer Link)